Sex-Anzeige gegen FPÖ-Mann vertuscht?

APA11980670 - 20032013 - WIEN - ÖSTERREICH: Der Abgeordnete Christian Lausch (FPÖ) im Rahmen einer Sitzung des Nationalrates am Mittwoch, 20. März 2013, im Parlament in Wien. APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER
Kein Disziplinarverfahren gegen Justizwache-Beamten wegen versäumter Frist.

Die FPÖ kommt nicht aus der Bredouille. Das Wahldebakel und die internen Grabenkämpfe in Kärnten sind noch nicht beendet, da müssen sich HC Strache & Co. schon mit dem nächsten Problem herumschlagen.

Ihr Mandatar Christian Lausch, im Brotberuf Justizwachebeamter, steht im Verdacht, Kolleginnen sexuell belästigt zu haben. Das hat der Falter aufgedeckt. Für die Freiheitlichen, die stets volle Härte gegen Sextäter verlangen, ist die Causa besonders unangenehm. Die Grünen fordern, dass der blaue Abgeordnete zurücktritt. Auch SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek sagt: „Wenn die Vorwürfe stimmen, muss der Betroffene politische Konsequenzen ziehen.“ Die FPÖ spricht von einer „letztklassigen Menschenjagd“. Lausch weist alle Vorwürfe zurück.

Sex-Anzeige gegen FPÖ-Mann vertuscht?
Rechtlich hat der Funktionär der blauen Gewerkschafter (AUF) nichts zu befürchten. Der Fall ist verjährt. Doch wie es dazu kam, ist brisant. „Die AUF-Herrschaften und ihre Komplizen im Justizministerium haben die Sache so lange liegen gelassen, bis sie verjährt ist“, mutmaßt der Grüne Peter Pilz aufgrund von Justiz-Akten. „Schlüsselfigur“ sei eine AUF-Funktionärin aus dem Kabinett der damaligen Justizministerin Karin Gastinger gewesen. Die Beamtin hat sich laut Akten genau über den Fall informieren lassen, den Personalakt der Anzeigerin verlangt – und sich erkundigt, ob man die Frau versetzen könne.

Gastinger ließ gestern über eine Sprecherin ausrichten, sie habe mit der Sache nichts zu tun gehabt. Ihre Ex-Mitarbeiterin, die heute eine Führungsfunktion im Justizvollzug hat, wollte keine Stellungnahme abgeben. Ein Vorgesetzter sagt nur, dass die Disziplinarkommission „unabhängig“ sei – und seine Kollegin nicht in der Kommission gesessen sei.

Faktum ist: Die Vorwürfe wurden nicht, wie von der FPÖ behauptet, inhaltlich geprüft. Das Disziplinarverfahren wurde eingestellt, weil der sogenannte „Einleitungsbeschluss“ Lausch nicht fristgerecht zugestellt wurde.

Rückblende

Worum geht’s im Detail? Lausch soll ab 2003 zum Beispiel eMails mit pornografischen Inhalten sowie Bilder von seinem Brustwarzen-Piercing an eine Kollegin geschickt und ihr an den Po gefasst haben (siehe Faksimile). Die Betroffene wandte sich an Vorgesetzte; das Oberlandesgericht und die zuständige Abteilung im Justizministerium sahen ausreichend Substanz für ein Disziplinarverfahren. Dazu kam es, wie erwähnt, aber nicht.

Wer hat das zu verantworten? Wurde der „Einleitungsbeschluss“ vorsätzlich liegen gelassen oder verschlampt? Laut Justizministerium hat „der Vorsitzende der Disziplinarkommission das Fristversäumnis zu verantworten“. Konsequenzen gab es für ihn keine.

Peter Pilz fordert einen U-Ausschuss im Parlament. SPÖ-Klubchef Josef Cap sieht „keine Notwendigkeit dafür“, meint aber, „das Justizministerium soll die Vorwürfe prüfen“. Im ÖVP-Klub heißt es auch, „so bedauerlich dieser Einzelfall erscheint, rechtfertigt das noch keinen U-Ausschuss“. Im Justizministerium sieht man keine Möglichkeit, die Causa zu prüfen. Die Sache sei ja verjährt. Konsequenzen für die Disziplinarkommissionen habe es aber gegeben. Diese seien nun bei den Oberlandesgerichten angesiedelt.

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