Der ehemalige Bauernbund-Funktionär Unterhuber dementierte die Vorwürfe, SPÖ-Mandatar Kai Jan Krainer brachte bereits ab März 2022 fleißig Sachverhaltsdarstellungen ein.
Und die WKStA? Leitete eineinhalb Jahre später Ermittlungen gegen Unterhuber und weitere Beteiligte ein. Am 22. August 2023 ließ sie Hausdurchsuchungen bei Demox in Wien durchführen. Das Landesgericht für Strafsachen genehmigte diese. Unter anderem wurden Laptops, Handys, Server, Rechnungen und elektronische Daten beschlagnahmt.
Das Problem: Die Hausdurchsuchungen waren rechtswidrig. Das stellte das Oberlandesgericht Wien fest, nachdem Unterhuber Beschwerde eingebracht hatte. Laut dem OLG-Beschluss vom 24. Mai, der dem KURIER vorliegt, hätten die Hausdurchsuchungen gar nicht bewilligt werden dürfen.
Laut dem Beschluss war das „Sachverhaltssubstrat“ zumindest zu jenem Zeitpunkt, als die Durchsuchungen bewilligt wurden, nicht vorhanden. Es hätten sich „keine bestimmten Anhaltspunkte“ ergeben, „aufgrund derer hätte angenommen werden können, dass eine Straftat begangen wurde“, begründet das OLG. Und ohne bestimmte Anhaltspunkte liegt kein Anfangsverdacht vor. Vermutungen, vage Hinweise oder Spekulationen reichen nicht aus.
"Sehr bedenklich": Demox fordert sofortige Einstellung des Verfahrens
Und genau hier hakt das OLG im Beschluss ein. Immer wieder heißt es, dass lediglich bloße bis spekulative „Vermutungen“ vorlägen. Etwa zu den Vorwürfen, dass Demox vereinbarte Leistungen nicht erbracht hätte oder vereinbarte Entgelte nicht marktüblich gewesen seien. Unterhuber hatte in seiner Beschwerde bereits argumentiert, dass die Studien „zumindest den Wert des verrechneten Honorars hatten“.
„Die Hausdurchsuchungen hätten nicht erfolgen dürfen – es liegt also eine Rechtsverletzung vor“, kommentiert Demox den Etappensieg. „Dass die WKStA dieses Ermittlungsverfahren – noch dazu ausschließlich auf Basis von Sachverhaltsdarstellungen – einleitete und uns mit ihren rechtswidrigen Hausdurchsuchungen und spekulativen Vermutungen einen erheblichen Schaden zufügte, ist sehr bedenklich“, so das Institut.
Man erwarte sich, dass das Verfahren „unverzüglich“ eingestellt werde und wolle auch künftig „nach höchsten Maßstäben der Qualität“ arbeiten.
WKStA will weiteres Vorgehen prüfen
Wird die WKStA das Verfahren nun einstellen? Dafür müsste sie einen sogenannten „Vorhabensbericht“ schreiben. Auf KURIER-Nachfrage heißt es von Seiten der Korruptionsjäger, man werde nun weitere Schritte prüfen und analysieren.
Ob bereits Datenträger ausgewertet wurden, wollte die WKStA nicht näher kommentieren. Klar ist: Beschlagnahmte Daten dürfen im Verfahren in Österreich prinzipiell auch dann zur Beweisführung verwendet werden, wenn die Hausdurchsuchung rechtswidrig war. Was mit den sichergestellten Gegenständen geschieht, bleibt vorerst ebenso offen. Das OLG ist dafür nicht zuständig.
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