Hausdurchsuchungen der WKStA bei Umfrageinstitut waren rechtswidrig

Hausdurchsuchungen der WKStA bei Umfrageinstitut waren rechtswidrig
Etappensieg für Beschuldigte: Für die Hausdurchsuchungen beim Meinungsforschungsinstitut Demox lag laut OLG Wien kein Anfangsverdacht vor.

Verdacht des Betrugs, der Untreue und der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen: Wegen dieser Vorwürfe ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Demox. Das Institut arbeitet häufig mit der Volkspartei zusammen, Medien berichteten bereits von einer weiteren ÖVP-Umfrageaffäre. 

Ob von den Vorwürfen etwas übrigbleibt, darf mittlerweile aber bezweifelt werden.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Befragung von Demox-Geschäftsführer Paul Unterhuber vor dem ÖVP-U-Ausschuss im Juli 2022. Für drei ÖVP-geführte Ministerien – Verteidigung, Wirtschaft und Landwirtschaft – soll Demox 2020 und 2021 unter anderem sieben Umfragen durchgeführt haben, die sachlich nicht gerechtfertigt gewesen seien. Kosten: 222.441,60 Euro. Dafür sei Vermögen des Bundes „wissentlich missbraucht“ worden, so die Verdacht der WKStA. 

WKStA leitete rechtswidrige Hausdurchsuchungen ein

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