Doch auch sie macht Fehler, oder zumindest wird das immer wieder behauptet. Da wäre etwa die Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT); oder aktuell die Casinos-Causa, wo sich Beschuldigte wie Ex-Finanzminister Hartwig Löger über Hausdurchsuchungen samt Beschlagnahme ihrer Handys beschweren. Ist es wirklich notwendig, dass die WKStA sämtliche Chats bzw. SMS-Nachrichten – auch private – liest und in den Akt gibt?
Die Antwort wird nur die fertige Anklage geben können. Bei der BVT-Affäre stellte sich heraus: Die Hausdurchsuchungen bei den Beamten waren teils rechtswidrig, von den Vorwürfen blieb (fast) nichts übrig.
Spannungsfelder ergeben sich schon aus der Struktur: Bei der großen Reform der Strafprozessordnung 2008 gab es in wesentlichen Punkten nur Kompromisse zwischen dem, was Praktiker forderten, und dem, was politisch gewollt war. Und diese Punkte sorgen auch aktuell für Reibereien: etwa dass die Staatsanwälte keinen direkten Zugriff auf Polizisten haben. Oder dass die Weisungsspitze (die oberste Aufsicht über Ermittlungen) im Ministerium, also auf politischer Ebene, liegt.
Die grüne Justizministerin Alma Zadić will die Korruptionsbekämpfung stärken, aber auch sie musste im Regierungsabkommen mit der ÖVP Kompromisse hinnehmen.
Drei Reformvarianten
Höherer Status, Zugriff auf Polizisten:
Dieses Modell sollen sich die Korruptionsjäger wünschen.
Derzeit ist die WKStA auf einer Hierarchieebene mit den 16 anderen Staatsanwaltschaften in Österreich. Dem Vernehmen nach wünscht man sich, auf die Ebene der Oberstaatsanwaltschaften (OStA) angehoben zu werden. Damit würde sich die WKStA eine Station der Fachaufsicht ersparen, wäre der OStA keine Rechenschaft mehr schuldig.
Dieses Modell war bereits bei der Einrichtung der Behörde 2008 angedacht, SPÖ-Ministerin Maria Berger entschied sich aber dagegen. Und auch im Ministerium der Grünen Alma Zadić ist man skeptisch.
Die Ermittler der WKStA sind übrigens Oberstaatsanwälte. Sie werden besser bezahlt als Staatsanwälte. Ihr Sonderstatus bzw. auch ihr Auftreten als "Elite-Einheit" sorgen intern für Unmut. Eine weitere Aufwertung wäre der Stimmung intern wohl nicht zuträglich, lautet die Befürchtung.
Nachvollziehbar ist da schon eher der Wunsch nach direktem Zugriff auf Kriminalbeamte – bzw. einer "Justizpolizei". Derzeit können sich Staatsanwälte ihre Polizisten nicht aussuchen, nur Aufträge erteilen. Das führte bei der Ibiza-Causa zu Streit: Die WKStA vermutete bei der SOKO Tape eine ÖVP-Nähe.
(Fast) völlig losgelöst von der Politik:
Dieses Modell fordert die Standesvertretung.
Der Verdacht, die Politik nehme Einfluss auf Strafverfahren, poppt immer wieder auf. Die Wurzel des Übels: Staatsanwälte sind im Gegensatz zu Richtern nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden. Und die Weisungsspitze ist im Ministerium. Von dort wollen die Staatsanwälte dringend losgelöst werden.
Cornelia Koller, Präsidentin der Standesvertretung, schlägt einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt vor. Er soll aber nicht, wie SPÖ und Neos wollen, vom Parlament gewählt werden (weil da wieder eine politische Mehrheit bestimmt), sondern vom Bundespräsidenten als demokratisch legitimierte, aber ebenfalls unabhängige Person ernannt werden. Dieser Bundesstaatsanwalt (oder wie auch immer man ihn dann nennt) solle bei der Generalprokuratur angesiedelt sein und alleine über Weisungen entscheiden.
"Was wir aber nicht wollen, ist ein Schatten-Justizminister", betont Koller. Jede Weisung soll in den Akt, in den die Parlamentsfraktionen Einsicht bekommen können. Das, sagt Koller, aber bewusst erst nach Abschluss des Verfahrens. Sonst böte sich ja erst recht wieder die Gelegenheit, bei Ermittlungen zu intervenieren.
Weniger Berichte, mehr Personal:
Das sind die vorläufigen Pläne von Ministerin Zadić.
Einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt wollten auch die Grünen, sind in den Regierungsverhandlungen aber an der ÖVP gescheitert. Dafür blitzte die ÖVP mit ihrer Vorstellung ab, die WKStA umzustrukturieren und etwa um ihre Wirtschaftsagenden zu beschneiden.
Als Kompromiss steht im türkis-grünen Programm eine "Evaluierung" der Großverfahren und eine "Präzisierung" der Zuständigkeiten – derzeit kann die WKStA nach eigenem Ermessen Verfahren an sich ziehen.
Nicht im Regierungsprogramm steht der nun von Zadić begonnene Umbau in ihrem Ressort: Die Sektion Strafrecht wird aufgeteilt. Und dem neuen Chef der zusätzlichen Sektion dürfte die komplexe wie heikle Aufgabe zufallen, Großverfahren zu durchleuchten und Reformschritte abzuleiten – auch bzw. gerade bei der Korruptionsbekämpfung.
In Aussicht gestellt hat Ministerin Zadić bereits, dass die Berichtspflichten ans Ministerium minimiert werden. Die WKStA fordert seit Längerem, ganz weisungsfrei gestellt oder zumindest weitgehend von Berichtspflichten entbunden zu werden. Das trage, so ihr Argument, auch zur Verkürzung der Verfahrensdauer bei.
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