Wird Kurz angeklagt? Justizministerin schickte Erlass an die WKStA

IBIZA-U-AUSSCHUSS: KURZ
Justizministerium hat seine Prüfung abgeschlossen, nun ist ein Erlass mit der Entscheidung über das weitere Vorgehen bei der WKStA eingelangt, wie dem KURIER bestätigt wird.

Steht der ehemalige ÖVP-Bundeskanzler bald vor einem Richter? Es dürfte nicht mehr lange dauern, da wird das Geheimnis um die Strafsache Sebastian Kurz gelüftet.

Auf KURIER-Anfrage bestätigt eine Sprecherin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Mittwoch, dass ein Erlass zur Causa kürzlich eingelangt sei. Die WKStA prüft nun und gibt das Ergebnis zu gegebener Zeit bekannt. Wann genau, ist offen. 

Der Akt hatte einen langen Weg hinter sich. Hier noch einmal die Kurzfassung: 

Die WKStA hat ihre Ermittlungen wegen Falschaussage im U-Ausschuss im Jänner 2023 abgeschlossen und den Akt, der auch Vorwürfe gegen Kurz’ Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli und Ex-Casinos-Chefin Bettina Glatz-Kremsner enthält, an ihre Fachaufsicht, die Oberstaatsanwaltschaft, geschickt.

Dann lag der Akt mehrere Monate lang in der zuständigen Sektion im Justizministerium. Der Weisungsrat, der die Ministerin berät, hatte dann im Juni grundsätzlich keine Einwände gegen das Vorhaben der WKStA, aber noch rechtliche Fragen. 

➤ Lesen Sie dazu: Akt auf Wanderschaft: Ministerium prüft erneut Vorhaben zu Kurz

Der Akt wanderte also wieder zur WKStA und zur Oberstaatsanwaltschaft und landete Mitte Juli wieder im Ministerium. Dort wurde dann die finale Entscheidung getroffen, ob Kurz nun angeklagt wird oder ob das Verfahren eingestellt wird. 

Die Entscheidung - diesmal ohne den Weisungsrat zu konsultieren - trat dann via Erlass wieder den Rückweg zur WKStA an. 

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