Wird Journalisten das Zitieren aus Akten verboten?

Wird Journalisten das Zitieren aus Akten verboten?
Die ÖVP will, dass Ermittlungen diskreter ablaufen und überlegt strengere Strafbestimmungen. Ist das das Ende des Aufdeckerjournalismus?

„Tu es für mich.“ Es war im Sommer 2017. Da bat Gernot Blümel mit genau diesem Satz und einem Kuss-Herz-Smiley den damals mächtigsten Mann im Finanzministerium, Thomas Schmid, er möge doch den Chef des Novomatic-Konzerns, Harald Neumann, zurückrufen. Blümel konnte nicht ahnen, dass seine Kurznachricht Jahre später eine Hausdurchsuchung und veritable innenpolitische Turbulenzen verursachen würde. Doch so ist es.

Gemeinsam mit anderen, zumindest irritierenden SMS, die Neumann an Blümel geschickt hat, findet sich der „Tu es für mich“-Dialog in den Ermittlungsakten gegen den Finanzminister.

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