Landesgerichtssprecherin Salzborn: "Ein Schuldspruch ist kein Gewinn“

Christina Salzborn, Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts im Podcast-Interview über den „Fall Anna“ und warum das Gericht geschwiegen hat. Im Podcast-Interview erklärt sie, warum ein Urteil immer öffentlich sein muss und was Litigation-PR ist.
Christina Salzborn, Sprecherin des Wiener Landesgerichts

Seit 2012 ist Christina Salzborn Mediensprecherin des Landesgerichts Wien und dessen Vizepräsidentin.

KURIER: Beginnen wir mit der Vergangenheit – dem „Fall Anna“. Eine Jugendliche wird von jungen Männern drangsaliert, es kommt zum Prozess, der mit Freisprüchen endet. Die Öffentlichkeit reagiert empört, Verteidigungsministerin Klaudia Tanner oder die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner kritisierten das Urteil. Hat es eine derart heftige öffentliche Reaktion auf ein Urteil je einmal gegeben?

Christina Salzborn: Der Fall war sicher speziell, weil es ein so besonderes Setting war. Es waren Personen involviert, wo quasi jeder eine Meinung hat und glaubt, die Geschichte zu kennen – und dann Kommentare dazu abgibt.

Wie schwierig ist es, besagten Fall zu kommunizieren, da es sich um ein minderjähriges Mädchen handelt?

Es war ja das dritte Urteil, hernach kam noch ein viertes. Sexualdelikte sind Verfahren, die immer speziell beobachtet werden. Ein Großteil des Verfahrens hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden, um die Persönlichkeitsrechte der Jugendlichen zu wahren. Das führte dazu, dass vieles nicht öffentlich transportiert werden durfte – auch von mir nicht.

Während Sie nichts sagen durften, war die juristische Vertretung des Mädchens sehr präsent …

Als Gerichtssprecherin bin ich an Vorgaben gebunden. Damit muss man leben. Es gibt immer wieder Verfahren, wo ich weiß, dass Teile von Akten an die Medien weitergegeben werden, ich diese aber nicht kommentieren darf. Das führt natürlich zu unbefriedigenden Situationen, in denen die Öffentlichkeit nicht versteht, warum das Gericht schweigt.

Wann ist ein Verfahren oder ein Teil davon nicht öffentlich?

Ist ein Verfahren öffentlich, dann darf jeder, der Interesse hat, diesem beiwohnen. Das ist in nahezu allen Strafsachen der Fall. Wichtig ist: Jedes Urteil muss öffentlich verkündet werden. Wenn ein Urteil nicht öffentlich ergeht, dann würde das zu einer Nichtigkeit des Urteils führen.

Das ist aber noch nie passiert, oder?

Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Urteile in der Nacht ergehen. Dann muss sichergestellt sein, dass der Eingang offen ist und jede Person, die es interessiert, hereinkommen kann, um der Urteilsverkündung beizuwohnen.

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Sie sind Vizepräsidentin des Landesgerichts, Mediensprecherin und Richterin. Wie arbeiten Sie sich in Fälle ein, um über sie sprechen zu können?

Ja, ich habe eine Menge Hüte auf. Mediensprecherinnen und Mediensprechern werden je nach Gericht und Staatsanwaltschaft grundsätzlich weniger Akten zugeteilt. Aber es gibt manche Tage, da ist viel auf der Tagesordnung. Das Wichtigste ist immer die Rücksprache mit Kolleginnen und Kollegen. Dass ich im Vorfeld informiert werde, wenn Strafanträge oder Anklagen zu Personen kommen, die von öffentlichem Interesse sein könnten. Manche Fälle beobachte ich ab dem Moment, wo eine Festnahmeanordnung bewilligt wird.

Wie viele Medienanfragen bekommen Sie am Tag?

Das ist ganz unterschiedlich. Es gibt Tage, da telefoniere ich gefühlt nur. Dann wieder sind es Tage mit nur zwei Telefonaten.

Haben die Medien die Arbeit der Justiz verändert?

Die Medienarbeit der Justiz hat sich in den letzten Jahrzehnten verändert. Ich habe die Medienstelle 2012 übernommen – da war die Medienlandschaft eine andere. Online-Medien und Soziale Medien waren ein massiver Gamechanger. Es ist alles viel schneller geworden. Es gibt auch viel mehr Medienschaffende. Früher war es eine Handvoll Chronik-Journalisten, jetzt stellt sich oft die Frage, ob ein Blogger schon ein Medium ist.

Was darf man bei Gericht jedenfalls nicht tun?

Ein absolutes No-Go sind Bild- und Tonaufnahmen während der Verhandlung. Kenntnis bekommen wir davon teilweise von Personen, die im weitesten Sinne damit beschäftigt sind und sie uns zuspielen. Laienrichter oder Geschworene, die sagen: Warum bin ich auf dem Bild?

Warum sind Ton- und Bildaufnahmen bei uns strikt verboten, während in den USA Gerichtsprozesse im Fernsehen übertragen werden?

Das sieht die Strafprozessordnung vor. Ich habe den Eindruck, in der Medienberichterstattung gehen manchmal der eigentliche Sinn und die Aufgabe des Gerichtsverfahrens unter. Wir wollen einen Fall lösen, wir wollen ein fair geführtes Verfahren, wo Angeklagte, Zeugen und Sachverständige gehört werden. Unser Fokus ist die Rechtsprechung und nicht die Berichterstattung über diese Rechtsprechung.

Inwiefern beeinflusst die öffentliche Meinung lange Verfahren wie beispielsweise jenes der Buwog?

Verfahren, die über einen derart langen Zeitraum gehen, sind auch nicht im Interesse der Justiz. Nur gibt es gewisse Regeln, an die wir uns zu halten haben. Wir sind dem Gesetz verpflichtet, und wenn in einem Verfahren zahllose Zeugen zu hören sind, berechtigte Anträge gestellt werden, dann führt das eben zu Verzögerungen. Unser Ziel ist es, ein Urteil zu fällen, das der Sach- und Rechtslage entspricht – und das kann lange dauern.

Christina Salzborn im Milchbar-Podcast mit Raffaela Lindorfer und Johanna Hager

Für alle Laien: Wann kommen Geschworene zum Einsatz?

Bei Strafsachen haben wir drei Entscheidungskörper. Das meiste wird vor Einzelrichtern verhandelt. Dann gibt es ein Schöffengericht wie beispielsweise bei der Buwog. Ein Schwurgericht gibt es entweder aufgrund der Strafdrohung oder des Vorwurfes. Das Verbotsgesetz sieht zum Beispiel keine so hohe Strafdrohung wie der Mord vor, fällt aber in die Zuständigkeit des Geschworenengerichtes. Das heißt: Bei gewissen Delikten hat der Gesetzgeber bewusst Geschworenen die Zuständigkeit gegeben.

Täuscht der Eindruck oder suchen immer mehr Anwälte die Medien so wie wir sie, weil eine Faszination vom Recht oder Unrecht ausgeht?

Es gab immer Parteienvertreter, die Interesse hatten, in Berichten genannt zu werden. Es gab früher sicher auch den einen oder anderen, der als Star-Anwalt tituliert wird. Da muss ich immer schmunzeln, weil das oft bedeutet, dass der Journalist auch Teile des Aktes hat. Aber wie heißt es so schön: „Klappern gehört zum Handwerk.“ Es hat auch sicher damit zu tun, dass es Litigation-PR früher nicht gab.

Was verstehen Sie als Juristin unter „Litigation-PR“?

Ich würde sagen, die bewusste mediale und öffentlichkeitswirksame Begleitung eines Verfahrens – eben nicht nur durch juristische Prozessbegleitung, sondern durch Spezialisten aus dem Public-Relations-Bereich. Wenn also bewusst Artikel lanciert werden oder Stellungnahmen von Experten, um Stimmung zu machen und Schlagzeilen zu erwirken. Das erste Mal aufgefallen ist uns das in der Causa Meinl.

Ist Ihnen die Vorgehensweise zuwider?

Da gibt es keine Wertung. Wir nehmen es zur Kenntnis. Aus Sicht der Verteidigung ist das nachvollziehbar und taktisch sicher sinnvoll. Wichtig ist: Für uns in der Justiz ist ein Schuldspruch kein Gewinn und ein Freispruch kein Verlust. Das ist etwas, das in der Medienarbeit und Wahrnehmung oft untergeht. Die Staatsanwaltschaft ist ebenso zur Objektivität verpflichtet.

Sie sprechen von „fairen und korrekten Verfahren“. Gab es je einen Moment, in dem Ihr Vertrauen in die Justiz erschüttert wurde?

Es gibt Verfahren, die länger dauern als man es sich wünscht oder in denen es zu einem zweiten oder dritten Rechtsgang kommt, weil das Urteil aufgehoben wird. Aber auch das muss man zur Kenntnis nehmen. Und gewisse Dinge muss man auch aushalten. Es gibt immer Urteile, die die Öffentlichkeit nicht gerne hört oder hat.

„Es gilt die Unschuldsvermutung“ ist ein Satz, der in fast jedem Artikel steht und zu dem Sie wie stehen?

Der Beisatz ist für Juristinnen und Juristen von Relevanz. Als Leser wundert man sich vielleicht sogar, warum das immer und oft ganz zum Schluss geschrieben wird, um nicht juristisch belangt zu werden.

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