Ermittlungen gegen Schmid: WKStA erklärt sich für nicht zuständig
Groß war der Aufschrei vergangene Woche, als es hieß, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen ihren eigenen Kronzeugen Thomas Schmid ermitteln soll.
Doch so einfach war die Sache ohnehin nie. Wie angekündigt, musste die Behörde erst prüfen. Nun kam sie zu dem Schluss, dass sie für das neue Verfahren rund um eine mutmaßliche Falschaussage Schmids nicht zuständig ist. Ob es dabei bleibt, entscheidet die Generalprokuratur als „Hüterin des Rechts“.
Schmid war Anfang April von ÖVP-Anwalt Werner Suppan im Namen von Ex-Kanzler Sebastian Kurz wegen Falschaussage angezeigt worden (der KURIER berichtete): Zwischen Schmids Aussage im Postenschacher-Prozess und anderen Zeugenaussagen soll es Widersprüche gegeben haben.
Die Staatsanwaltschaft Linz leitete ein Ermittlungsverfahren ein, stieß das Verfahren kurz darauf aber an die WKStA ab.
"Kein enger sachlicher Zusammenhang"
Dort wurde die Prüfung nun abgeschlossen. Am Montag heißt es aus der WKStA, ihre Zuständigkeit sei "nicht gegeben". Zur endgültigen Entscheidung werde die Sache nun der Generalprokuratur vorgelegt.
Erklärt wird die Nicht-Zuständigkeit damit, dass das Ermittlungsverfahren zum "Faktum Postenbesetzung Finanzamt Braunau" bereits beendet sei. Die Causa wird ja seit Februar am Linzer Landesgericht verhandelt. "Auch die Kronzeugenregelung begründet nach Ansicht der WKStA keinen engen sachlichen Zusammenhang."
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Im Postenschacher-Prozess in Linz wird ÖVP-Klubchef August Wöginger und zwei Beamten vorgeworfen, einem Parteifreund zum Vorstandsjob im Finanzamt Braunau verholfen zu haben, im Laufe der Hauptverhandlung rückte aber auch ein anderes Finanzamt immer mehr in den Fokus: Freistadt. Schon da soll es eine Intervention für besagten Parteifreund gegeben haben.
Schmid erklärte, er habe von diesem Besetzungsverfahren Ende 2016 "wenig bis gar nichts" mitbekommen, während eine Zeugin aber berichtete, Schmid sei wütend gewesen, weil "sein Kandidat" nicht zum Zug kam. Ein anderer Zeuge, er war damals Sektionschef im Finanzministerium, erklärte, Schmid habe ihm zu dem Thema sogar eine Weisung gegeben. Jener Kandidat, der für Freistadt erstgereiht wurde, sollte seine Bewerbung zurückziehen, damit der ÖVP-Favorit nachrücken kann. Was nicht passierte. Zwei Monate später wurde er dann aber für das Finanzamt Braunau als bestqualifiziert bewertet und bekam den Posten.
Das Beweisverfahren im Postenschacher-Prozess ist abgeschlossen, am 4. Mai werden die Urteile erwartet.
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