Klage: Duzdar gewann auch in zweiter Instanz gegen Strache

Staatssekretärin Muna Duzdar.
Das Oberlandesgericht wies die Berufung von Strache ab: Dieser muss die Aussage unterlassen, Duzdar habe palästinensische Terroristin nach Österreich eingeladen.

Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) hat auch in zweiter Instanz die Unterlassungs-Klage gegen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wegen dessen Aussagen, wonach Duzdar etwas mit der Einladung von islamistischen Terroristen zu tun haben könnte, gewonnen. Das Oberlandesgericht Wien gab Straches Berufung nicht statt. Der FPÖ-Chef will weitere Rechtsmittel ergreifen.

Hinweis: Dies ist ein Artikel aus dem Oktober, die aktuelle Meldung (14.12.2016) finden Sie hier. Nun ist das Urteil rechtskräftig.

Es geht um Äußerungen Straches in der ORF-Sendung "Runder Tisch" vom 18. Mai, die vom Zuseher laut der Klägerin so verstanden werden, dass Duzdar in einem Naheverhältnis zu islamistischen Terroristen stehe und insbesondere auch palästinensische Terroristen nach Österreich eingeladen hätte. Laut dem erstinstanzlichen Urteil vom Sommer muss Strache seine Aussagen unterlassen und öffentlich widerrufen.

Außerordentliche Revision

Gegen die jüngste Entscheidung des Oberlandesgerichts in zweiter Instanz ist nur eine außerordentliche Revision möglich. Straches Anwalt Michael Rami will diese Möglichkeit auch nutzen, wie er der APA am Donnerstag sagte. Man werde das Urteil erneut anfechten, weil es "falsch" sei. Strache habe keine eigenen Vorwürfe erhoben, sondern lediglich auf Medienberichterstattung Bezug genommen.

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