Duzdar gewann Klage gegen Strache

Staatssekretärin Muna Duzdar.
Strache muss nun Aussage unterlassen, die Staatssekretärin habe eine palästinensische Terroristin nach Österreich eingeladen. Zusätzlich muss Strache innerhalb von zwei Wochen die Aussage im ORF widerrufen. Laut dem Oberlandesgericht ist kein außerordentlicher Rekurs mehr möglich.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache muss seine Aussagen, wonach SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar etwas mit der Einladung von islamistischen Terroristen zu tun haben könnte, öffentlich im ORF widerrufen. Das entsprechende Urteil nach ihrer Unterlassungsklage ist nun rechtskräftig, teilte Duzdar am Mittwoch auf ihrer Facebook-Seite mit.

Kein außerordentlicher Rekurs möglich

Das Oberlandesgericht Wien habe entschieden, dass kein außerordentlicher Rekurs mehr möglich ist, erklärte Duzdars Büro auf Anfrage.

Worum geht es?

Es geht um Äußerungen Straches in der ORF-Sendung "Runder Tisch" vom 18. Mai, die vom Zuseher laut der Klägerin so verstanden werden, dass Duzdar in einem Naheverhältnis zu islamistischen Terroristen stehe und insbesondere auch palästinensische Terroristen nach Österreich eingeladen hätte. Straches Anwalt Michael Rami hatte argumentiert, dass Strache keine eigenen Vorwürfe erhoben, sondern lediglich auf Medienberichterstattung Bezug genommen habe.

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