U-Ausschuss: Justizressort wird nach Durchsuchungen informiert

OStA-Wien-Leiter Johann Fuchs
Johann Fuchs, Leiter der Oberstaatsanwalt, verteidigte das Agieren bei den Ibiza-Ermittlungen. Zudem packte ein "Whistleblower" aus.

Es war im Sommer 2020, da sagen der mittlerweile suspendierte Sektionschef Christian Pilnacek und Johann Fuchs, Leiter der Oberstaatsanwalt, vor dem U-Ausschuss aus. Die beiden hochrangigen Justiz-Beamten geben den Mandataren Auskunft, wie die Ermittlungen nach Bekanntwerden des Ibiza-Videos eingeleitet wurden. Der Kabinettsmitarbeiter Roland Koch liest diese Aussagen auf dem einen oder anderen Online-Live-Ticker mit. "Diese Schilderungen sind von meinen Wahrnehmungen und Dokumenten abgewichen", berichtet Roland Koch, nunmehr selbst als Zeuge, am Mittwoch dem Untersuchungsausschuss.

U-Ausschuss: Justizressort wird nach Durchsuchungen informiert

Es habe ihn irritiert, dass dem U-Ausschuss offenbar nicht alle Dokumente vorgelegt worden waren. Roland Koch wartet dann aber noch einige Monate, bis die Protokolle der Befragungen von Pilnacek und Fuchs auf der Homepage des Parlaments veröffentlicht werden. Beim Nachlesen der Aussagen hat sich Kochs "Eindruck bestätigt“. 

Anzeige erstattet

Daraufhin sucht Roland Koch den Mailverkehr von damals in seinen Unterlagen  heraus und erstattet eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch und falscher Beweisaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss, weil einige dieser Mails offenbar nicht in den Elektronischen Akt gelangten und daher nicht dem U-Ausschuss vorgelegt wurden. 

U-Ausschuss: Justizressort wird nach Durchsuchungen informiert

Denn Pilnacek habe vor dem U-Ausschuss ausgesagt, dass der Minister keine Wünsche gehabt habe rund um die Ermittlungen zum Ibiza-Video. In den Mails vom Mai 2019 an die Oberstaatsanwaltschaft schreibt er aber, dass sich der "Herr Bundesminister wünscht, dass die WKStA keine aktive Rolle übernehme“. Hier sagen Pilnacek und Fuchs, dass sich das nur auf die Medienarbeit bezogen habe.

"Sage nicht, dass die Weisung falsch war“

Aus Sicht des Beamten war das eine Weisung, die über den damaligen Generalsekretär Pilnacek auf Wunsch des damaligen Minister geäußert wurde. Der heutige Staatsanwalt stellte später fest, dass  sei es ihm nicht um den Inhalt der Weisung gegangen, sondern um deren Verschriftlichung. "Ich sag nur, dass man das verakten hätte müssen, nicht, dass die Weisung falsch war." Es habe in dem Konnex auch ein Schreiben an den Bundespräsidenten gegeben.

Die ÖVP will eine Beurteilung von dem ehemaligen Kabinettsmitarbeiter: Was hat es mit dieser Passage "die WKStA keine aktive Rolle übernehmen“ auf sich? Handelt es sich um die Medienarbeit? "Nein, aus seiner Sicht nicht“, so Koch. Er interpretiert den Mailverkehr so, dass es darum ging, ob die WKStA aus Eigeninitiative mit den ersten Erkundungen startet oder auf Grund einer Weisung“. 

Außerdem schreibt Pilnacek an die Oberstaatsanwaltschaft, dass diese die  WKStA anweisen solle, das Video herbeizuschaffen, um Erkundigungen einzuleiten, das sei aber "nicht das Gleiche wie die Prüfung eines Anfangsverdachts“. Es habe dazu eine Weisung gegeben, so Koch.  "Ich bin davon ausgegangen, dass das veraktet wurde, denn es muss veraktet werden“. 

Start bei Josef Moser

In seinem Eingangsstatement sagt der Beamte Roland Koch, dass er aufdeckt habe, dass nicht alle Unterlagen vollständig waren, habe "nichts mit Mut zu tun, sondern ist meine gesetzliche Pflicht“, auch wenn es "unangenehm ist, weil es gegen hochrangige Beamte ging“.  Als er die Anzeige erstattet hatte, sei er mehrfach angesprochen worden, dass er sich "in der Justizhierachie Feinde gemacht hätte“.  Aber er "fürchte sich nicht, aber unangenehm berührt hat es mich schon“. 

Knapp 15 Jahre lang war Koch Staatsanwalt, im Februar 2019 wechselte er ins Justizministerium unter dem damaligen Minister Josef Moser (ÖVP). Ein Jahr - und zwei weitere Minister - später beendete er seine Funktion im Kabinett.

Josef Moser, so berichtet Koch, habe ihm gegenüber nach einer Besprechung mit der Leiterin der WKStA, Ilse-Maria Vrabl-Sanda, gesagt: "Die WKStA werde man zerschlagen.“  Das war eine "singuläre Wahrnehmung“, was Moser und sein Verhältnis zur Korruptionsstaatsanwaltschaft betrifft, schildert die Auskunftsperson. Was der konkrete Anlass für diesen Satz war,  hinterfragte der damalige Kabinettsmitarbeiter nicht. 

Kanzler erkundigte sich über Verfahren

Neos-Abgeordnete Stefanie Krisper will auch wissen, ob sich Regierungsmitglieder oder andere politische Organe  über Strafverfahren erkundigt haben? Er habe nur beim Wiener Stadterweiterungsfonds so etwas wahrgenommen.  Da habe Justizminister Moser ihm erzählt, der Kanzler habe sich einmal nach dem Verfahrensstand erkundigt, wie es in dem Verfahren ausschaue. Er habe ihm nur mitgeteilt, dass das so laufe wie in jedem Verfahren.(Hier wurde gegen Sektionschefs im Innenministerium ermittelt und später auch angeklagt. Sie wurden alle freigesprochen)

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Arbeitsgruppe überlegte, WKStA Wirtschaftsagenden zu entziehen

Über den internen Justizstreit berichtet die Auskunftsperson, dass es allgemein bekannt war, dass die Beziehung zwischen den Korruptionsjäger auf der einen Seite und dem damaligen Generalsekretär Pilnacek sowie Johann Fuchs, dem Leiter Oberstaatsanwaltschaft, auf der anderen Seite zerrüttet war. "Sie arbeiteten nicht Hand und Hand“. Koch schildert, dass die Stimmung  auch deswegen in einer extremen Schieflage war, weil die WKStA erfahren hatte,  dass der damalige Justizminister eine "Arbeitsgruppe zur Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung in Ermittlungsverfahren“ eingesetzt hatte. Vertreter von der WKStA waren in dieser Arbeitsgruppe aber keine. Das wurde moniert. 

Ein Diskussionspunkt in dieser Arbeitsgruppe war, ob der WKStA die Wirtschaftsagenden entzogen werden sollen. Überlegt wurde in der Arbeitsgruppe auch, ob bei der Oberstaatsanwaltschaft "Wirtschaftskompetenz-Zentren" eingerichtet werden sollen. "Es wurde nach Fehlern gesucht, wo hat die WKStA schlecht gearbeitet?“, erzählt die Auskunftsperson. 

Eine Empfehlung dafür gab es im Endbericht der Arbeitsgruppe zwar nicht, sondern es wurde beschlossen, dass dies extern evaluiert werden soll. 

Fuchs nicht besonders errinerungsfest

Nach Koch erklärte sich Fuchs und sorgte mit einer Aussage zu Ermittlungen bei Ministern für Aufhorchen.

Er berichtete, dass das Justizressort - im nachhinein - über Hausdurchsuchungen bei Ministern informiert werde. Immerhin säße man ja im Ministerrat an einem Tisch. Zudem konnte Fuchs nicht ausschließen, Aktenteile an Christian Pilnacek übermittelt zu haben.

Generell zeigte sich Fuchs nicht besonders erinnerungsfest, was die Kommunikation mit Pilnacek betrifft. Ausgetauscht habe man sich aber auch noch, als dieser nicht mehr Leiter der Strafrechtssektion war. Dieser sei immerhin ein "exzellenter Strafrechtsexperte". Ausschließen konnte Fuchs auch nicht, dass man sich im Nachhinein über die Verdachtseinschätzung im Fall von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) unterhalten habe. Immerhin gebe es nicht so viele Leute im Büro, mit denen dies möglich sei.

Ob er Pilnacek generell Aktenteile überlassen hat, konnte Fuchs nicht genau beantworten. Auf die Frage, ob er je Aktenteile abfotografiert habe, verwies Fuchs darauf, dass er immerhin zwei Stunden mit dem Zug zur Arbeit fahre und manche Fälle während der Fahrten am Handy studiere. An "Unberechtigte" habe er Akten aber sicher nie weitergeleitet.

Weisungen "rechtlich gut begründet"

Sein Handeln sei "ausschließlich" durch das Gesetz bestimmt und nicht durch opportunistische Überlegungen oder "Netzwerke", meinte Fuchs. So bezeichnete er aus "heutiger Sicht" auch die "gesetzmäßige Strukturierung" der Ermittlungen in einen Strang rund um die Erstellung des Videos, den die Staatsanwaltschaft Wien bearbeitet, und in die Ermittlungen zu Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen durch die WKStA als "gute Entscheidung".

Die E-Mail von Pilnacek, wonach Justizminister Josef Moser der "WKStA keine aktive Rolle zukommen lassen möchte", habe auf den Verfahrensfortgang "keinen Einfluss" gehabt. Dabei habe es sich auch nicht um eine Weisung "im Sinne des Gesetzes" gehandelt, sondern um eine "interne Diskussion". Daher sei diese auch nicht "veraktet" worden, die dadurch entstandene Aufregung für ihn "vollkommen unverständlich".

Bis dato seien vier Weisungen im gesamten Ibiza-Verfahrenskomplex erteilt worden. Diese seien aus seiner Sicht "rechtlich gut begründet" gewesen. Keine der Weisungen sei "persönlich" ergangen. Das entspreche auch nicht dem System und schließe "behauptete Schikanen" aus, findet Fuchs. Die ehemalige Korruptionsstaatsanwältin Christina Jilek, die im Ausschuss von "Störfeuern" der OStA gesprochen hatte, genieße bei der OStA und bei ihm "persönlich einen ausgezeichneten Ruf". Dass sie, wie von ihr geschildert, die WKStA wegen einer dienstrechtlichen Maßnahme von ihm verlassen habe, mache ihn "doppelt betroffen". Dabei hat es sich laut Fuchs um keine "disziplinäre Maßnahme" gehandelt, sondern um eine "formalisierte, fachliche Kritik zu einem absoluten Randthema in den Ibiza-Ermittlungen".

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