Welche Erfolge die Grünen vorweisen können

Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler
Bislang haben sie weitgehend dichtgehalten, die Verhandlungsteams von ÖVP und Grünen.
Zwei, aus Sicht der Öko-Partei absolut zentrale Anliegen wurden dem KURIER vorab aber bestätigt. Das eine ist der ökologische Schwerpunkt, der in Form einer ökosozialen Steuerreform gesetzt werden soll.
Dem Vernehmen nach soll diese laut vorläufigem Koalitionspakt bis 2022 stehen, wobei zwischen ÖVP und Grünen vorerst nur die Eckpunkte – also absolute Notwendigkeiten und Ziele – definiert worden sind.
Grob gesagt bedeutet das: Der Faktor Arbeit wird entlastet, die Produktion von wird besteuert.
Die beiden Parteien konnten sich auf eine „Umlenkung“ einigen. Unterm Strich soll das Steuermodell also (wie vorab stets versichert) neutral ausfallen.
Wie genau das Modell zum Umstieg auf klimafreundlichere Energieproduktion im Detail aussehen wird, das sollen wissenschaftliche Institute bzw. ein Kreis aus Experten erarbeiten.
Wichtig ist allerdings, dass es zu keinen Mehrbelastungen für die einzelnen Bürger kommen darf – vorausgesetzt, sie verhalten sich klimafreundlich. Konkret würde das beispielsweise bedeuten, dass Pendler, die derzeit auf ihren Privat-Pkw angewiesen sind, so lange nicht steuerlich benachteiligt werden, so lange es keine ernsthafte Alternative für sie gibt, umweltfreundlicher zum Arbeitsplatz zu kommen.
Als Fernziel wurde definiert, dass Österreich im Jahr 2040 klimaneutral bzw. -neutral ist. Mit diesem Vorhaben wäre Türkis-Grün um zehn Jahre ambitionierter als es das ÖVP-geführte Umweltministerium bislang war. Denn eben dort wurde unter Bezugnahme auf eine mehrere Jahre alte Studie noch erklärt, die Energieautarkie sei erst im Jahr 2050 möglich.
Der zweite inhaltliche Schwerpunkt, der dem KURIER bestätigt worden ist, fällt in den Bereich der Transparenz. Konkret handelt es sich um das Ende des Amtsgeheimnisses.
Der Zugang, wonach behördliches Handeln, sprich der gesamte Schriftverkehr und alle anderen Daten und Unterlagen, grundsätzlich dem Datenschutz und damit der Geheimhaltung unterliegen, soll völlig umgedreht werden: Alles, was in Ministerien oder auf Ämtern nicht explizit geheim bleiben muss, wird in Zukunft öffentlich zugänglich sein.
Dieser Paradigmenwechsel im öffentlichen Handeln bedeutet a la longue, dass jede von der öffentlichen Hand bezahlte Studie, jede Statistik und alle nicht sensiblen Daten des Staates beispielsweise auf den Internetseiten des jeweiligen Ministeriums oder der Behörde offen einsehbar sein werden.
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