Weitere Lockerungen ab Juli: Keine Maske mehr beim Friseur

Weitere Lockerungen ab Juli: Keine Maske mehr beim Friseur
Ab Donnerstag kommen weitere Lockerungen. Wo 3-G gilt, ist prinzipiell gar keine Maske mehr vorgeschrieben, nur in Öffis und Geschäften braucht man nur noch den Mund-Nasen-Schutz.

Montagnacht veröffentlichte das Gesundheitsministerium die neue Lockerungsverordnung.

Bis auf ein paar Feinheiten bleiben die Öffnungsschritte ab 1. Juli jedenfalls so, wie sie bereits vor etwa eineinhalb Wochen von der Regierung kommuniziert wurden. Der KURIER hat deshalb die wichtigsten Details noch einmal zusammengefasst.

Wo brauche ich jetzt noch eine Maske?

Prinzipiell fällt die Maskenpflicht ab 1. Juli dort, wo die 3-G-Regeln gelten. Heißt: In der Gastronomie, im Tourismus, in Kultur- und Freizeitbetrieben sowie Sportstätten fällt die Maskenpflicht zur Gänze. Orte des täglichen Bedarfs – etwa Supermärkte oder Apotheken –, öffentliche Verkehrsmittel und deren Stationen sowie Museen muss man zwar weiterhin maskiert aufsuchen, allerdings genügt statt der FFP2-Maske ab Donnerstag ein herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz (MNS), wie wir ihn von der ersten Phase der Pandemie kennen.

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