Kleine Überraschung: Laut Gesundheitsministerium reicht der MNS grundsätzlich auch in Spitälern und Pflegeheimen. Dennoch sollte man sich informieren: Betreiber können und werden in bestimmten Bereichen eigene, schärfere Regelungen veranlassen.
Wo gilt 3-G?
Geimpft, genesen, getestet: 3-G gilt weiterhin an den bereits genannten Orten. Zur Erinnerung: Für einen gültigen Impfnachweis muss die Erstimpfung zumindest 22 Tage her sein. PCR-Tests gelten 72, Antigentests 48 und Schnelltests 24 Stunden. Der Genesenen-Nachweis gilt sechs Monate. Getestete, Geimpfte sowie Genesene können ihre Zertifikate über gesundheit.gv.at als PDF-Datei herunterladen. Besonders positive Nachrichten gibt es für die Kleinen: Kinder unter zwölf Jahren benötigen keine Eintrittstests mehr.
Worauf muss ich beim Fortgehen achten?
Die Nachtgastronomie war nun de facto eineinhalb Jahre zugesperrt. Ab Donnerstag gelten Erleichterungen, die auch das Aufsperren von Clubs wieder ermöglichen. Trinken an der Bar, Tanzen auf der Tanzfläche: Das Nachtleben wird dereguliert. Der 1-Meter-Abstand in der Gastronomie fällt, die Sperrstunde ebenso. Ab Donnerstag gilt zudem eine Auslastungsgrenze von 75 Prozent in der Gastronomie. Zumindest in Wien müssen Nachtschwärmer aber noch zuwarten. Die Stadtregierung plant, nur Geimpfte und Genesene in Clubs zu lassen. Obacht: Fix ist derzeit noch nix.
Was gilt bei Events?
Ob im Sitzen, ob im Stehen: Wer ins Fußballstadion, in die Oper oder ins Theater möchte, für den gelten nur noch die 3-G-Regeln. Ansonsten dürfen Veranstaltungen in sämtlichen Bereichen ab Donnerstag wieder ohne Kapazitätsbeschränkungen über die Bühne gehen. Eine Anzeigepflicht gilt für Veranstaltungen ab 100 Besuchern, ab 500 Personen ist eine Bewilligungspflicht nötig.
Warum muss ich im Handel noch immer eine Maske tragen?
Da im Handel die 3-G-Regeln nicht gelten, fällt beim Shoppen die Maskenpflicht nicht. Immerhin: Die FFP2-Maske wird durch einen Mund-Nasen-Schutz ersetzt. Auch die Quadratmeterregeln sind ab Donnerstag nicht mehr in Kraft.
Was gilt beim Friseur
Für körpernahe Dienstleister gilt ebenfalls die 3-G-Regel. Nach widersprüchlichen Angaben im Laufe des Montags hielt das Gesundheitsministerium schlussendlich im Verordnungstext klar fest: Auch beim Friseur und Masseur muss ab 1. Juli keine Maske mehr getragen werden.
Was passiert am 22. Juli?
Die nächste Welle an Lockerungen ist für den 22. Juli geplant. Dann sollen etwa keine Auslastungsregeln für die Gastronomie mehr gelten. Außerdem könnte die Maskenpflicht in den Öffis und in den Orten des täglichen Bedarfs fallen. Auch in Pflegeheimen erscheint dieser Schritt nicht mehr unmöglich – der SPÖ-Pensionistenverband macht Druck. Ein Ende der Registrierungspflicht bei Veranstaltungen und in der Gastronomie wurde bereits von der Regierung in Aussicht gestellt.
Ob es zu diesen Öffnungsschritten – sie müssten in einer neuen Verordnung geregelt werden – kommt, das ist vom Infektionsgeschehen und vom Impffortschritt abhängig. Die Zahl der Neuinfektionen blieb in Österreich zuletzt niedrig. 63 neue Corona-Fälle gab es von Sonntag auf Montag, die Sieben-Tages-Inzidenz lag bei 7,3 Fällen pro 100.000 Einwohner.
Update, 23:18 Uhr: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass bei körpernahen Dienstleistern weiterhin MNS-Pflicht gelten wird. Das Gesundheitsministerium hat diese Information im Laufe des Montags kommuniziert, in der Verordnung dann allerdings anders geregelt.
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