Weihnachtsposse um Pensions-Hunderter

Es wird knapp: Am 30. 12. ist Auszahlungstag
In mehreren Bundesländern würden ausgerechnet die Ärmsten um die Zahlung umfallen. Sonderregelungen sollen das verhindern.

In Kärnten sucht die Verfassungsabteilung noch "fieberhaft" nach einer Lösung. In Wien wird ebenfalls noch nach einer gesucht, "die im Sinne der Betroffenen ist", heißt aus dem Büro von Sozialstadträtin Sonja Wehsely (SPÖ). Die Betroffenen, das sind jene Mindestsicherungsbezieher, die mit Ausgleichszahlungen wenigstens eine Pension von 882,78 Euro garantiert bekommen. Ende 2015 waren das bundesweit rund 215.0000 Österreicher.

Genau diese Aufstocker, die gleichsam Inbegriff der Altersarmut sind, würden aufgrund bestehender Regelungen in mehreren Bundesländern um den Pensions-Hunderter umfallen – weil er dort als Einkommen gewertet wird und die Ausgleichszulage verringert.

Das mutet befremdlich an, weil sich die Bundesregierung auf keine soziale Deckelung einigen konnte und somit auch Luxus-Pensionisten das weihnachtliche Körberlgeld erhalten.

Schnelle Sonderlösungen

"Es kann nicht sein, dass man ausgerechnet den Ärmsten etwas wegnimmt", sagt Tirols Soziallandesrätin Christine Baur (Grüne) zu der Problematik, mit der man sich nach dem Beschluss der Sonderzahlung im Nationalrat am 15. Dezember konfrontiert sah (kurier.at berichtete). In der Landesregierung sei man sich mit dem Koalitionspartner ÖVP rasch einig gewesen, dass der Hunderter nicht als Einkommen gewertet wird und somit auch bei den "Aufstockern" ankommt.

Neben Tirol haben auch Vorarlberg und Salzburg rasch reagiert und ebenfalls die für die Mindestsicherung zuständigen Bezirksbehörden angewiesen, die Sonderzahlung nicht einzukassieren. Salzburgs Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne) findet es befremdlich, dass der Hunderter ausgerechnet nicht bei den Mindestpensionisten gelandet wäre: "Die Bundesregierung hat genau diese Gruppe scheinbar nicht mitgedacht."

Die Wirren des Föderalismus

Im Büro von Sozialminister Alois Stöger sieht man das anders. "Das ist Föderalismus", sagt ein Sprecher. Die Länder hätten unterschiedliche Regelungen, welche Zahlungen und Sozialleistungen bei der Ausgleichszulage als Einkommen gewertet werden.

In der Steiermark etwa werden Sonderzahlungen nicht in die Berechnung der Ausgleichszulage einbezogen, erklärt man dort auf Nachfrage. Auch im Burgenland gilt der Hunderter nicht als Zusatzeinkommen, wird versichert. In Oberösterreich wiederum "wird es verwaltungsintern so gehandhabt, dass Zuschüsse nicht eingerechnet werden", erklärt ein Sprecher von SP-Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer. Das habe man auch beim Heizkostenzuschuss so gelöst, der zu 80 Prozent von Pensionisten bezogen wird.

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