Ja. Hier lässt man – meist gegen Bezahlung – jemand anderen die wissenschaftliche Arbeit schreiben und gibt sie anschließend als die eigene aus.
Die Regeln der „wissenschaftlich guten Arbeit“ sind bekannt. Wieso häufen sich Plagiatsfälle?
Das liegt unter anderem daran, dass Arbeiten digital und damit leicht zugänglich sind. Nicht jeder vermeintliche Plagiatsfall ist tatsächlich einer. Häufig wird „schlampig“ gearbeitet oder falsch zitiert. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass mit Absicht getäuscht wurde – was Voraussetzung für ein Plagiat ist. „Es ist einfach, sich zehn oder 20 Jahre alte Dissertationen anzusehen und Ungereimtheiten im Vergleich zu heute zu finden. Wissenschaftliche Standards und Zitierweisen haben sich verändert. Nicht selten kommen Unis nach einer Plagiatskontrolle zu dem Schluss, dass es sich nicht um wissenschaftliches Fehlverhalten handelt“, sagt Nikolaus Forgó, Kommissionsmitglied der österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität.
Wie funktionieren Plagiatskontrollen an Universitäten und FH?
An den Universitäten und Fachhochschulen werden wissenschaftliche Abschlussarbeiten, etwa Masterarbeiten, Diplomarbeiten und Dissertationen, hochgeladen und mittels Software überprüft. Die Software markiert – ähnlich einem Ampelsystem – ob die Arbeit sehr, kaum oder gar nicht „plagiatsgeneigt“ ist. Bisweilen liegt es an der Einschätzung des Korrektors, ob bei geringer Plagiatsneigung nachkontrolliert oder nachgearbeitet werden muss. Grundsätzlich markiert die Software verdächtige Stellen, der Korrektor muss dann jede einzelne kontrollieren. Die Bewertung liegt im Ermessen des Korrektors.
Welche Softwares gibt es?
In Österreich sind unterschiedliche Softwares im Einsatz. Einige erkennen nur offensichtliche Fälle, etwa wenn Textpassagen zur Gänze kopiert wurden. Andere erkennen Ähnlichkeiten. Der Teufel liegt im Detail: In der Rechtswissenschaft zum Beispiel ist das Kopieren beziehungsweise Übernehmen von Normtexten wie etwa Paragrafen üblich.
Welche Konsequenzen drohen bei einem Plagiat?
Im FH-Gesetz sind Plagiate nicht explizit geregelt. Allerdings werden Leistungen für ungültig erklärt, wenn „die Leistung erschlichen wurde“, sagt Ingo Prepeluh, stv. Generalsekretär der Fachhochschulkonferenz. Wurde der Titel an der Universität erlangt, wird die Arbeit zur Kontrolle an eine unabhängige Kommission übergeben. Kommt diese zum Schluss, dass es sich um ein Plagiat handelt, wird ein Verwaltungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die gute wissenschaftliche Arbeit eingeleitet. Die Folge: Entzug des Titels. Es kann zudem auch privatrechtliche Konsequenzen haben, wenn ein Plagiat vorliegt – dann aber müsste der plagiierte Autor klagen. Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz kann mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft werden.
Welche Verantwortung trägt der Betreuer, dem das Plagiat nicht auffällt?
In der Praxis gibt es keine Konsequenzen für Betreuer, die plagiierte Arbeiten positiv bewertet haben. Theoretisch handelt es sich um dienstrechtliche Vergehen. „Es könnte auch ein arbeitsrechtliches Fehlverhalten sein, dann müsste aber ein schuldhaftes Verhalten vorliegen“, sagt Forgó. Allerdings werden bei Plagiaten auch die Betreuer betrogen. „Betrogen zu werden ist kein schuldhaftes Verhalten“, so Forgó. Nur wer die Arbeit überhaupt nicht liest, kann sich schuldig machen.
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