Was dürfen wir, was nicht? 35 Fragen & Antworten zum Lockdown

Ubahn, Corona
Was ist noch erlaubt und was nicht? Wann darf ich wen treffen? Welche Regeln gelten beim Sport? Der KURIER hat die wichtigsten Fragen und Antworten.

Der angekündigte Lockdown und die Verschärfung der Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus sorgen für viele Fragen. Insbesondere die Regelungen für die neuen Ausgangsbeschränkungen sind vielen unklar. Wie sich aus den Antworten der Ministerien zeigt, gibt es dabei doch viele Ausnahmen, besonders wenn es um die Erfüllung der Grundbedürfnisse und familiäre Angelegenheiten geht. Hauptgrund für die Ausgangsbeschränkungen dürfte sein, dass Partys in Privaträumlichkeiten verunmöglicht werden sollen, da diese bei geschlossenen Gasthäusern zugenommen hätten – und aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken nicht kontrollierbar wären.

Ausgangsverbot

Darf man nach 20 Uhr von einem Wohnsitz zum anderen fahren?

Ja, ich darf nach 20 Uhr zu meinem Nebenwohnsitz fahren, dies fällt unter die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse.

Wie konkret muss man berufliche Anforderungen nachweisen, wenn man nach 20 Uhr unterwegs ist?

Die Gründe sind bei einer Kontrolle auf Verlangen glaubhaft zu machen – zum Beispiel mit einem Dienstausweis oder einer Bestätigung des Arbeitgebers.

Fahren die öffentlichen Verkehrsmittel nach 20 Uhr und sind Taxifahrten erlaubt?

Laut Gesundheitsministerium werden die Öffis auch nach 20 Uhr fahren. Fahrgemeinschaften, Taxis und taxiähnliche Betriebe können weiterhin genutzt werden, wenn in jeder Sitzreihe nur zwei Personen befördert werden und alle einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Kommentare