Lockdown-Hilfe: Auch null Prozent Kurzarbeit möglich

MINISTERRAT: ASCHBACHER
Die Corona-Kurzarbeit-Phase III sieht für vom Lockdown betroffene Branchen eine Arbeitzeitreduktion bis Null Prozent vor. Auch eine Entschädigung für entgangenes Trinkgeld wird es geben.

"Wir stehen erneut  vor heraufordernden Situationen“, sagt Arbeitsministerin Christine Aschbacher bei einer Pressekonferenz mit den Sozialpartnern am Sonntagnachmittag. Oberste Priorität sei - neben der Senkung der Infektionszahlen - die Sicherung von Arbeitsplätzen. Das soll mit dem neuen Kurzarbeitmodell gelingen. In der nun anlaufenden Phase III der Corona-Kurzarbeit können vom Lockdown betroffenen Branchen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter auf null Prozent reduzieren. Die entsprechende Anmeldung ist direkt über das AMS-Konto möglich. Aschbacher: "Die Mitarbeiter erhalten bis zu 90 Prozent ihres Gehalts und haben eine Arbeitsplatzgarantie."

Allerdings ist das Gehaltsniveau in der Tourismusbranche nicht sehr hoch, oft ist das Trinkgeld ein wichtiger Gehaltsbestandteil. Ohne offene Lokale kein Trinkgeld - und bisher auch kein Ersatz dafür. Auch hier gibt es künftig zumindest ansatzweise Entschädigung. "Wir haben heute die Zustimmung der Arbeitsministerin bekommen, dass es einen Ersatz vom AMS von 100 Euro im Monat netto geben wird", sagt Gewerkschafter Wolfgang Katzian. Nachsatz: "Natürlich hätte ich mir mehr gewünscht." Katzian appelliert an Unternehmen: "Schmeißen Sie die Leut' nicht raus, sondern nutzen Sie dieses Instrument der Kurzarbeit."

80 Prozent vom Umsatz

Schließlich können die Betriebe, wie berichtet, eine 80-prozentige Umsatzerstattung beantragen (Basis ist der Vergleichsmonat des Vorjahres). Diese Umsatzerstattung, die über die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt automatisch berechnet wird, soll noch dieses Monat auf den Konten der Unternehmen landen. Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl geht daher davon aus, "dass die Beschäftigen ihren Arbeitsplatz behalten".

Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer betont zudem, dass es nicht nur um Hilfen für jene Betriebe geht, die direkt vom Lockdown betroffen sind, sondern auch um jene, die daran hängen - etwa im Veranstaltungsbereich. Diesen soll mit dem Fixkostenzuschuss II geholfen werden. Es komme jetzt auf „die Geschwindigkeit an, mit der die Hilfen ankommen.“ Wie berichtet warten viele Betriebe noch immer auf ihre Zuschüsse.

 

 

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