In der Klimaschutzpolitik werden CO2-Emissionen nach Sektoren aufgeteilt – zum Beispiel Landwirtschaft, Verkehr, Industrie, Gebäude oder Abfallwirtschaft. Für diese Sektoren soll das KSG jeweils möglichst verbindliche Klimaziele festlegen. „In vielen Bereichen haben wir die Emissionen reduziert, in der Mobilität aber zum Beispiel gar nicht. Und wir müssen aber in allen Sektoren auf Netto-Null-Emissionen, das muss das stabile Ziel sein“, sagt Hammer.
Im ersten und bisher einzigen öffentlich bekannten KSG-Entwurf von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne), der im April 2021 publik wurde, sind einige Automatismen festgeschrieben.
Einige Beispiele: Werden verbindliche Sektorziele nicht eingehalten, soll das zu Geldstrafen für Bund, Länder und Gemeinden führen. Für jede Tonne CO2, die zu viel ausgestoßen wird, sollen 100 Euro in einen Zukunftsinvestitionsfonds überwiesen werden.
Entsprechen zudem Emissionen im Verkehrsbereich nicht Österreichs Klimazielen, sollte die Mineralölsteuer automatisch steigen. Dazu kommt ein subjektives Klagerecht: Demnach kann jeder Bürger, der von Klimaauswirkungen betroffen ist, Klimaschutz einklagen.
Die Grünen haben von einigen dieser Mechanismen bereits Abstand genommen, der ÖVP genügt das nicht. Karlheinz Kopf, Generalsekretär der WKÖ, empfiehlt nun das deutsche Modell: Dort will sich die Regierung von den Sektorzielen verabschieden und ihr Gesamtziel – Klimaneutralität bis 2045 – ohne konkrete Vorgaben für einzelne Bereiche schaffen.
Das Argument: Sektoren, in denen die Klimawende schneller gelingt, könnten eine schlechtere Performance in anderen Bereichen ausgleichen – ohne, dass dort einzelne Verstöße direkt zu Strafen führen.
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