"Wartezimmer für Frühpension": Neos orten Rehageld-Missbrauch
Wer in Österreich seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen zwar nicht dauerhaft, aber zumindest sechs Monate lang nicht ausüben kann, erhält sogenanntes Rehabilitationsgeld. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann das Geld unbefristet beziehen. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zahlt dabei 50 bis 60 Prozent des Letztbezuges.
Der Hintergedanke: Die Betroffenen sollen ausreichend Zeit haben, wieder gesund zu werden. Zweitens soll das Rehageld sicherstellen, dass Bezieher nicht frühzeitig aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden müssen und dauerhaft in der Invaliditätspension landen.
Loacker: ÖGK lasse kranke Menschen im Stich
Heißt: Die ÖGK sollte sich um passende Therapien, aber auch mögliche Umschulungen kümmern. Wie sieht das in der Praxis aus? Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker hat eine parlamentarische Anfrage an Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) gestellt. Die Beantwortung liegt dem KURIER vor.
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