Wallner will Zockerverbot allein durchziehen

APA11848606 - 12032013 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - (v.l.) VK Michael Spindelegger, LH Markus Wallner und BK Werner Faymann im Rahmen des Gedenkaktes zum 75. Jahrestag des "Anschlusses" Österreichs an Nazi-Deutschland in der Hofburg in Wien. APA-FOTO: DRAGAN TATIC
Ein bundesweites Spekulationsverbot ist vorerst geplatzt. Länderchef Wallner will es nun per Landesgesetzen verankert wissen.

Der Unmut über die FPÖ war in den Reihen von SPÖ und ÖVP am Mittwoch groß, war doch die FPÖ im letzten Moment vom Beschluss der Verfasssungsbestimmung zum Spekulationsverbot abgesprungen. „Drunter und drüber“ gehe es dort seit dem Wahldebakel in Kärnten, die FPÖ spiele nur noch Opposition und sei kein vertrauenswürdiger Partner, so Sprecher der Regierungsfraktionen.

Mehrheit gesucht

Doch wie soll es weitergehen, wo die fertigen Gesetzestexte im Parlament liegen? Die Regierungsspitze will, dass weiterverhandelt wird. ÖVP-Vizekanzler Michael Spindelegger hält dabei die Chancen auf eine neue Mehrheit für gering. Für den ÖVP-Klub ist das Zwei-Drittel-Gesetz laut Budgetsprecher und Vize-Klubchef Günther Stummvoll überhaupt „zum jetzigen Stand vom Tisch“.

Die SPÖ hingegen gibt die Suche nach einem Partner für eine Zwei-Drittel-Mehrheit nicht auf. Klubobmann Josef Cap: „Wir führen mit allen Gespräche, die guten Willens sind.“ Die Grünen – auch sie könnten für die Zwei-Drittel-Mehrheit sorgen – hatten davor schon deponiert, verhandeln zu wollen. Budgetsprecher Werner Kogler fordert, dass auch der Vorsitzende der Landeshauptleute-Konferenz Markus Wallner mit am Tisch sitzt.

Plan B ohne Sanktionen

Der Vorarlberger VP-Landeshauptmann sieht aber nach dem Platzen des Beschlusses keinen Spielraum mehr für Nachverhandlungen. Nun müsse „Plan B“ umgesetzt werden, sagte Wallner. Dieser gilt aber sogar unter Verhandlern als „suboptimal“: Denn das bedeutet, dass die Länder jene Punkte, auf die sie sich mit dem Bund verständigt haben, (z.B. risikominimierende Veranlagung) nur auf Landesebene beschließen.

Was diese Vereinbarung nicht enthält, sind gemeinsame strengere Regeln für das Haushaltsrecht. Darüber will Wallner mit seinen Länder-Kollegen reden. Die Gemeinden wären in diesem Fall aber nicht eingebunden – und auch Sanktionen bei Regelverstößen gäbe es ohne ein Bundesgesetz samt Verfassungsbestimmung nicht.

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