Neue Hürde für Spekulationsverbot
Bei den Verhandlungen um ein Spekulationsverbot ist nach den positiven Signalen am Wochenende nun ein neuerliches Hindernis aufgetaucht. Für einen zentralen Teil des vom Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner vorgelegten Kompromissvorschlages fehlt nämlich noch ein Gesetzesentwurf,so FP-Verhandler Norbert Hofer am Montag. Die FPÖ prüft daher nun, ob man der geplanten Änderung der Finanzverfassung trotzdem schon diese Woche zur nötigen Zweidrittelmehrheit verhelfen möchte.
Der von Wallner vorgelegte Kompromissvorschlag könnte inhaltlich die Zustimmung der FPÖ bekommen, allerdings fehlen noch die zur Umsetzung des Spekulationsverbotes nötigen Veranlagungsrichtlinien. Denn die Koalition will diese Woche zwar das verfassungsrechtliche Spekulationsverbot mit Hilfe der Opposition beschließen, die Veranlagungsrichtlinien aber erst später nachreichen. Für zweitere liegt derzeit nämlich nur ein (rechtlich unverbindlicher, Anm.) Entschließungsantrag vor, aber noch kein Gesetzesentwurf.
Schlechte Erfahrungen
Inhaltlich sei der neue Vorschlag, laut dem die Länder die Veranlagungsvorgaben der Bundesfinanzierungsagentur übernehmen sollen, zwar "in Ordnung", sagte Hofer. Auch der Rechnungshof habe den Entwurf für gut befunden. Die Frage sei nur, ob er tatsächlich umgesetzt werden würde.
Man berate gerade darüber, ob man das "Risiko" eingehen solle, denn die Opposition habe "schlechte Erfahrungen" mit Entschließungsanträgen der Regierung, verwies Hofer auf die vor Jahren versprochenen und bis heute nicht umgesetzten Minderheitenrechte.
Zwei Eckpfeiler
Der Kompromissvorschlag Wallners beruht auf zwei Eckpfeilern: In der Finanzverfassung soll neben dem Spekulationsverbot auch verankert werden, dass die Länder bis zum Budget 2018 eine doppelte Buchführung inklusive Vermögensbilanz einführen müssen. Die Grundlagen dafür sollen bis Juni 2014 mit dem Bund verhandelt werden. Gelingt keine Einigung, können sie mittels Bundesgesetz erlassen werden.
Zweitens sollen zur konkreten Umsetzung des Spekulationsverbotes via Bundesgesetz Veranlagungsrichtlinien für alle Gebietskörperschaften erlassen werden, die sich an jenen der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) orientieren. Während die Änderung der Finanzverfassung bereits als Gesetzesentwurf vorliegt und am Mittwoch mit den Stimmen der FPÖ endgültig beschlossen werden soll, existiert für die Veranlagungsrichtlinien erst ein unverbindlicher Entschließungsantrag, mit dem Mindeststandards definiert werden sollen. Ein Gesetzesentwurf des Finanzministeriums soll folgen, könnte von SPÖ und ÖVP aber im Alleingang beschlossen werden.
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