Vor Beschluss: Kritik am Pflegebonus für pflegende Angehörige

Die Aufgabe ehrenamtlicher Hospizbegleiter ist es, einfach nur da zu sein. Aufmerksam, für das, was ist
Bonus wird erst Mitte 2023 eingeführt. Hürden seien zu groß, Voraussetzungen schließen knapp 90.000 Menschen aus.

Bis dato erhielten pflegende Angehörige keine Unterstützung für ihre Arbeit an pflegebedürftigen Angehörigen. Das soll sich nun ändern. Sie sollen im Rahmen der Pflegereform künftig 1.500 Euro im Jahr bekommen. Allerdings erst ab 2024, denn der Bonus tritt erst Mitte 2023 in Kraft. Im kommenden Jahr erhalten pflegende Angehörige also nur die Hälfte, wird von Kritikern moniert. 

Kritik am Bonus

Aber nicht nur das. Viele Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, werden weiter leer ausgehen. Die Voraussetzungen für den Pflegebonus, seien zu hoch angesetzt, viele würden damit ausgeschlossen, kritisiert der Präsident des SPÖ-nahen Pensionistenverbands, Peter Kostelka im Ö1-Morgenjournal.

Konkret:  Der Antrag für den Bonus sei sehr kompliziert, Angehörige müsste, im selben Haushalt wohnen und die Einkommensgrenze mit 1.500 Euro sei zu niedrig. Außerdem werde der Bonus erst ab Pflegestufe vier ausbezahlt. Das bedeute, so Kostelka weiter, dass der zu Pflegende bereits fünf Stunden am Tag Unterstützung bräuchte. In solchen Fälle würde sich die Person aber häufig bereits in professioneller Pflege befinden.

Über 86.000 mehr Anspruchsberechtigte

Viel mehr sollte der Bonus bereits ab Pflegestufe drei ausbezahlt werden. Damit hätten 86.519 pflegende Angehörige mehr Anspruch, sagt auch Birgit Meinhard-Schiebel von der "Interessensvertretung Pflegende Angehörige" gegenüber dem Ö1-Magazin. Nicht mehr "zeitadäquat" sei auch die Voraussetzung, dass die pflegenden Angehörigen im gleichen Haushalt leben müssten. Zudem würde das einen hohen bürokratischen Aufwand verlangen, der nicht notwendig sei. 

Der Bonus müsse vor dem Beschluss im Nationalrat am Mittwoch abgeändert werden. Denn es könne nicht sein, sagt Kostelka, dass ein Seilbahnbetreiber leichter an Geld vom Staat komme, als pflegende Angehörige. 

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