Volltauglich, teiltauglich, untauglich: Neuer Wehrdienst fixiert

Volltauglich, teiltauglich, untauglich: Neuer Wehrdienst fixiert
Klaudia Tanner hat Ministerratsentwurf fertig. Ab 1. Jänner 2021 kommt "Gesundheitsstraße" statt "Stellungsstraße".

Die Anzahl der wehrfähigen Männer wird sinken. Im Schnitt werden bis 2033 pro Jahr rund 37.000 junge Männer als Stellungspflichtige zur Verfügung stehen, im Vorjahr waren es noch 45.000.

Zu wenig Geld und Grundwehrdiener

Von diesen 45.000 Männern entschieden sich 2019 rund 16.000 für den Grundwehrdienst – brauchen würde das Heer jedoch 20.000 pro Jahr. 13.500 gingen zum Zivildiensterklärung, fast 10.000 waren gänzlich, mehr als 5.000 vorübergehend untauglich.

Die Regierung wird nun neue Tauglichkeitskriterien einführen. Der entsprechende Ministerratsentwurf wird bereits kommende Woche eingebracht. Demnach soll es ab 1. Jänner 2021 zwei Tauglichkeitsstufen geben: „volltauglich“ und „teiltauglich“.

„Volltauglich“ bedeutet, dass der Grundwehrdiener wie derzeit uneingeschränkt bei Heer oder Zivildienst zum Einsatz kommt.

Wird jemand als „teiltauglich“ eingestuft, wird er zum Dienst im Büro, in der Küche oder entsprechend individueller Fähigkeiten (zum Beispiel IT-Kenntnisse) eingesetzt.

Vorsorge-Untersuchung

„Untauglich“ ist künftig nur, wer körperlich oder geistig behindert ist.

Die derzeitige „Stellungsstraße“ zu einer „Gesundheitsstraße“ werden, wo eine auch eine Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wird. In den Aus- und Umbau der Stellungsstraßen will Verteidigungsministerin Klaudia Tanner investieren, denn dort findet der erste Kontakt der jungen Männer mit dem Militär statt. Daher sei dort „zu modernisieren und in die Qualität zu investieren“.

Tanner: „Die Grundwehrdiener sind die Basis unseres Bundesheeres. Ohne Grundwehrdienst gibt es keine Kadersoldaten und keine Miliz.“ Darüber hinaus sagt Tanner, dass mit der Teiltauglichkeit „mehr junge Männer die Gelegenheit erhalten, ihren Dienst an der Gesellschaft zu leisten. Sei es beim Wehr- oder Wehrersatzdienst“.

Tatsächlich nützt die Einführung der Teiltauglichkeit massiv auch dem Zivildienst. Zum Zivildienst darf nur verpflichtet werden, wer auch wehrtauglich ist. Steigende Untauglichkeitsraten treffen folglich auch den Zivildienst.

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