Volksabstimmungen, die die SPÖ erzwingen könnte

SP-Chef Christian Kern, LH Peter Kaiser
Ob Sozialpartnerschaft oder Sozialversicherungsträger – türkis-blauen Reformplänen sind neue Grenzen gesetzt.

"Gold wert" nennt Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser das 18. Mandat, das seine Partei am vergangenen Sonntag bei der Landtagswahl errungen hat.

Damit hat Kaiser nicht nur die Landespolitik gemeint, wo wegen des 18. Mandats (von 36 im Landtag) gegen ihn keine Regierung möglich ist. Er meint auch die Bundespolitik.

Mit dem 18. Mandat wuchs der SPÖ der dritte von Kärntens vier Bundesratssitzen zu. Wie der KURIER bereits berichtete, hält die SPÖ nun ein Drittel der Bundesräte (21 von 61), womit wichtige parlamentarische Rechte verbunden sind:

den Verfassungsgerichtshof anzurufen, um ein Gesetz auf Rechtskonformität zu prüfen

ein Veto gegen Verfassungsänderungen einzulegen, die Länderrechte beschränken

eine Volksabstimmung über jegliche Verfassungsänderung zu verlangen.

Mit diesen Möglichkeiten kann die SPÖ Pläne der türkis-blauen Regierung empfindlich einschränken. Beispiel Sozialpartnerschaft: Sollte die Regierung die Sozialpartnerschaft (mit Hilfe von Neos) aus der Verfassung streichen, ist laut SPÖ-Quellen mit einer Volksabstimmung zu rechnen.

Sollte die Regierung den Sozialpartnern per einfachem Gesetz Einnahmen kürzen, dürfte die SPÖ dieses Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof bringen. In der Verfassung steht nämlich, dass die Regierung die Autonomie der Sozialpartnerschaft zu "achten" und den sozialpartnerschaftlichen Dialog durch Einrichtung von Selbstverwaltungskörpern zu "fördern" hat.

Haarig wird es auch bei einem anderen türkis-blauen Steckenpferd – dem Zusammenlegen von Selbstverwaltungskörpern in der Sozialversicherung. Einem Eingriff in die Selbstverwaltung sind verfassungsrechtlich sehr enge Grenzen gesetzt. Versucht die Regierung, diese engen Grenzen mit einem Verfassungsgesetz auszuhebeln, könnte die SPÖ im Bundesrat beispielsweise gegen die Abschaffung der Länder-Gebietskrankenkassen ein Veto einlegen.

Mit einer Volksabstimmung liebäugelt die SPÖ, sollte die Regierung auf die Idee kommen, die in der Verfassung festgeschriebene Staatsmehrheit am Verbund zu kippen. "Wenn wir die Chance sehen, eine Volksabstimmung zu gewinnen, werden wir eine verlangen. Die Sozialpartnerschaft oder Wasserkraft in österreichischer Hand sind für die Österreicher sicher wichtige Anliegen", heißt es in der SPÖ.

Kommentare