VfGH kippt Mindestsicherung neu: Hürde für Türkis-Grün genommen

VfGH kippt Mindestsicherung neu: Hürde für Türkis-Grün genommen
Nach dem Bundestrojaner fällt weiteres Prestigeprojekt von Kurz und Strache.

Jedes Kind muss gleich viel wert sein. Das ist stets die Position der Grünen – und Roten. Zuwanderer schlechter zu stellen als Österreicher widerspricht ebenso ihrem Grundverständnis. So ist der Jubel der Gegner von Türkis-Blau nicht zu überhören.

Denn der Verfassungsgerichtshof (VfGH) habe mit der Mindestsicherung einem weiteren „Leuchtturmprojekt" von Türkis-Blau "das Licht abgedreht“, erinnern die Grünen an den Bundestrojaner. „Kinderarmut ist eine Schande, und eine Semmel kostet nicht weniger, wenn man nicht perfekt Deutsch spricht“, twitterte Ex-Grün-Abgeordnete Alev Korun.

„Sozialhilfe neu“ gekippt: Nur zwei Länder wollten sie umsetzen

Politisch heißt der Spruch der Höchstrichter, dass mit der Aufhebung der umstrittenen ÖVP-FPÖ-Reform der Mindestsicherung eine mögliche Hürde auf dem Weg zu Türkis-Grün genommen wurde. Zumindest wurde die grüne Position zusätzlich gestärkt, denn sie hatten sich in dieser Frage dem Vernehmen nach bereits durchgesetzt.

Und zwar so: Die Grünen waren ja wie die SPÖ, die das türkis-blaue Gesetz via Bundesrat vor den VfGH brachten, von Anfang an höchst kritisch zu den Kürzungen

für Mehrkindfamilien und das Verknüpfen der Sozialhilfe mit Deutsch- oder Englischkenntnissen eingestellt.

Gegen Kinderarmut

Daher pochte das Team von Grünen-Chef Werner Kogler in den Verhandlungen mit der ÖVP stets auf ein Paket gegen Kinderarmut in Österreich – und setzte sich auch durch.

Das Paket hätte 100 Millionen Euro gekostet – Geld, das man jetzt für andere Projekte ausgeben kann.

So gar nicht happy mit dem Spruch der Höchstrichter zeigen sich die Blauen, aber auch ÖVP-Klubchef August Wöginger äußert Unverständnis: „Wir können die Entscheidung absolut nicht nachvollziehen, sie widerspricht vollkommen unseren politischen Überzeugungen. Aber Entscheidungen des VfGH sind in einem Rechtsstaat, auch wenn man sie inhaltlich ablehnt, endgültig.“

Für die Mindestsicherungsbezieher bleibt vorerst alles beim Alten, es gelten bis auf Weiteres die jeweiligen Landesgesetze – auch jene in Niederösterreich und Oberösterreich, die solch strenge Regelungen vorsehen, wie sie jetzt vor dem Höchstgericht gefallen sind. Denn diese beiden Landesgesetze müssten extra vor dem Höchstgericht eingeklagt werden.

Neben den Grünen freut sich vor allem auch die SPÖ – und nicht nur in Wien. Sozialleistungen aufgrund der Kinderanzahl einer Familie zu kürzen, wäre „eine Schande für Österreich“ gewesen, sagte SPÖ-Chefin Pamela Rendi Wagner.

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