VfGH: Bundestrojaner und Kennzeichen-Erfassung sind verfassungswidrig

(Symbolbild)
Verfassungsgerichtshof erteilt dem türkis-blauen Sicherheitspaket eine Abfuhr. Es greift gravierend in Grundrechte ein.

Es waren umstrittene Überwachungsmaßnahmen, die nun die Richter des Verfassungsgerichtshofes am Tisch hatten: Das Sicherheitspaket - beschlossen von der türkis-blauen Regierung im April 2018. Darunter fällt unter anderem der Bundestrojaner, der es der Polizei ermöglichen sollte, verschlüsselte Handy-Nachrichten mitzulesen. Aber auch die automatische Erfassung von Autokennzeichen ist Teil davon. Die Behörden könnten Daten, die durch die Section Control erhoben werden (etwa Autokennzeichen) auswerten.  

Der Bundestrojaner kommt nun doch nicht

61 Nationalratabgeordnete von SPÖ und Neos äußerten dagegen ihre Bedenken und riefen den VfGH an. Die Maßnahmen würden gegen mehrere Grundrechte verstoßen - unter anderem gegen das Recht auf Datenschutz und das Recht auf Achtung des Privalebens. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig.

Der VfGH entschied am Mittwoch nun unter dem Vorsitz von Christoph Grabenwarter: Große Teile des Sicherheitspakets sind verfassungswidrig:

Verdeckte Kfz-Erfassung

Die automatische Kennzeichen-Erfassung und Kfz-Überwachung ist nicht zulässig. Diese Maßnahme würde automatisch und verdeckt erfolgen - ein "großes Ausmaß" an Daten wird dadurch erfasst. Betroffene können das nicht kontrollieren. Jedes Fahrzeug und jeder Lenker würde erfasst. Das widerspricht dem Grundrecht auf Datenschutz.Es könnte dadurch auch überwacht werden, wer mit wem unterwegs ist. Betroffen von dieser Maßnahme wären vor allem Personen, die dazu keinen Anlass bieten. Also kaum Kriminelle.

Section Control

Die Verarbeitung von Daten aus Section-Control-Anlagen ist ebenfalls nicht zulässig. Denn diese Daten dürfen nur streng zweckgebunden verwendet werden.

Bundestrojaner

Außerdem ist auch der geplante Bundestrojaner verfassungswidrig. Er hätte mit 1. April 2020 in Kraft treten sollen. Auch da zog der Verfassungsgerichtshof die Notbremse. Die Überwachung von verschlüsselten Nachrichten ist ein Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich. Dadurch können Vorlieben, Neigungen und Gesinnungen abgeleitet werden. Und das sei nur "in engen Grenzen zulässig". Es handle sich um einen schwerwiegenden Eingriff mit einer besonders intensiven Überwachung.

Eine derartige Maßnahme würde es notwendig machen, dass die Überwachung selbst überwacht wird. Etwa durch einen Richter. Doch das ist nicht sichergestellt.

Und auch das Eindringen in Wohnungen zur Installation eines Bundestrojaners ist nicht zulässig. Das widerspricht nämlich dem Hausrechtsgesetz.

Urteilsverkündung zum Sicherheitspaket

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