VfGH: Der streitbare Uniassistent, der die Corona-Verordnung kippte

VfGH: Der streitbare Uniassistent, der die Corona-Verordnung kippte
Der 28-jährige Jurist Dominik Prankl legte Beschwerde gegen die Corona-Ausgehregeln ein.

Es war Mitte März, zu Beginn des Lockdowns, als Dominik Prankl von Wien ins Haus seiner Mutter nach Niederösterreich fuhr. Zurück in die Hauptstadt durfte der 28-jährige Jurist und Universitätsassistent an der Sigmund-Freud-Privatuniversität nicht mehr. Denn das Betreten öffentlicher Orte war kurz darauf per Verordnung des Gesundheitsministeriums verboten, außer in den vier bzw. fünf bekannten Ausnahmefällen. Berufliche Verpflichtungen konnte er nicht anführen, denn die Uni verordnete ihm Homeoffice.

Also setzte sich Prankl an den Computer und begann zu schreiben, und zwar einen Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Die Verordnung sei gesetzeswidrig. Am Mittwoch hat ihm das Höchstgericht recht gegeben: Die Ausgangsbeschränkungen waren zu weit gefasst.

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