VfGH-Urteil: Gilt jetzt der Babyelefant nicht mehr als Abstandsregel?
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes scheint einen großen gesetzlichen Handlungsbedarf bei den Covid-19-Maßnahmen hervorzurufen. Der Linzer Verfassungsrechtler Andreas Janko meint, legistische Maßnahmen seien nicht nur notwendig, um sich auf eine zweite Corona-Welle vorzubereiten, sondern auch "um den Babyelefanten zu retten".
"Der ist schwer angeschossen", so der Vizedekan der Linzer Kepler Universität über die viel zitierte Aufforderung, zur Infektionsvermeidung die Länge eines Babyelefanten zwischen sich und seinen Mitmenschen zu lassen. Folge man nämlich der Argumentation des Verfassungsgerichtshofs, so habe auch die grundsätzliche Abstandsregelung an öffentlichen Orten die gesetzliche Grundlage verloren.
Rechtsmittel gegen Bestrafung sollte greifen
"Nach diesem Erkenntnis kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass ein Rechtsmittel gegen eine Bestrafung (wegen Nichteinhaltung der Abstandsregel) nicht durchgehen könnte", so Janko. Nur spezielle Vorschriften seien gesetzeskonform. Die für Freitag angekündigte Wiedereinführung der Maskenpflicht in Supermärkten, Banken und Post wäre demnach in Ordnung.
Michael Mayrhofer, Professor für Öffentliches Recht und Rechtswissenschaft-Dekan in Linz, betonte ebenfalls, dass der VfGH bei einem weiteren Lockdown die Umkehrung des Regel-Ausführungs-Prinzips nicht akzeptieren würde. "Es wird notwendig werden, hier die gesetzlichen Grundlagen neu aufzubauen", meinte er. Damit einhergehend werde es zu einer Verschiebung von der Verordnungskompetenz des Gesetzgebers hin zum Gesetzgeber kommen. Möglich wäre für ihn eine Novelle des Covid-19-Gesetzes, aber auch eine Integration dieser Regeln in ein erweitertes Epidemiegesetz.
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