Van der Bellen war nach Sperrstunde noch in Wiener Restaurant

Alexander Van der Bellen
Eine Streife entdeckte in der Nacht auf Sonntag im Schanigarten eines Italieners Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen mit seiner Gattin.

Man stelle sich vor: Es ist 0:18 Uhr, also fast eineinhalb Stunden nach der Corona-Sperrstunde, ein Pärchen sitzt und plaudert bei einem letzten Glas Wein im Schanigarten in der Annagasse 8. Das italienische Restaurant ist längst geschlossen, die Rechnung ist bezahlt, aber die Gäste sind im Schanigarten sitzen geblieben, nachdem das Personal und der Restaurantchef schon am Heimweg waren.

Da kommt plötzlich die Polizeistreife vorbei und kontrolliert das Pärchen: Zur Überraschung der Polizisten ist es Bundespräsident Alexander Van der Bellen und seine Gattin Doris Schmidauer.  

"Wir haben uns verplaudert"

Ist das nun ein Skandal oder die Rückkehr zur Normalität? Die größte Boulevardzeitung Österreichs wittert einen "Sperrstunden-Skandal“. Aber gegen welche Verordnung hat Van der Bellen verstoßen? 

Denn es gibt zwar eine Sperrstunde um 23.00 Uhr, die wurde vom Lokalbesitzer auch eingehalten, aber keine nächtliche Ausgangssperre für die Österreicher. Der Bundespräsident erklärt die Situation so: „Ich bin erstmals seit dem Lockdown mit zwei Freunden und meiner Frau essen gegangen. Wir haben uns dann verplaudert und leider die Zeit übersehen. Das tut mir aufrichtig leid. Es war ein Fehler“, bedauert der Bundespräsident.

Die Wiener Polizei bestätigte den Einsatz am Sonntag. "Mediale Berichte, wonach es sich bei einer der in dem Schanigarten eines Lokals in der Wiener Innenstadt angetroffenen Personen um den Herrn Bundespräsidenten handelt, werden bestätigt", hieß es zu der Causa. Eine Meldung bezüglich des Sachverhaltes sei verfasst und an den zuständigen Magistrat zur rechtlichen Beurteilung weitergeleitet worden.

Update 18.25 Uhr: Am Abend meldete sich Van der Bellen noch auf Twitter zu Wort. Sollte dem Wirten ein Schaden entstehen, werde er für die Strafe aufkommen, teilte er dort mit. Für Verstöße gegen die Covid-19-Maßnahmengesetze stehen für Gastronomen - etwa für das Offenhalten nach 23.00 Uhr - bis zu 30.000 Euro Strafe. Offiziell war das Lokal zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits geschlossen.

Maskenpflicht für das Personal
Kellner müssen bei Kundenkontakt einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Gäste brauchen am Tisch hingegen keine Maske zu tragen

Sperrstunde
 Bis 23 Uhr dürfen die Gäste sitzen bleiben, dann müssen sie das Lokal verlassen. Reservieren ist zwar nicht Pflicht, aber von der Regierung ausdrücklich erwünscht

Mindestabstand
Zwischen den Besuchergruppen muss ein Abstand von mindestens einem Meter herrschen 

Kein Teilen
Gemeinsam genutzte Gegenstände (Salz, Pfeffer, Essig, Öl) dürfen nicht auf den Tisch


 

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