U-Ausschüsse künftig öffentlich? An welchen Punkten es noch hakt

U-Ausschüsse künftig öffentlich? An welchen Punkten es noch hakt
Die Neos drängen auf öffentliche Befragungen. Eine Ende der Wahrheitspflicht sei dafür keine Bedingung, heißt es von der ÖVP.

„Ein ziemlich unrühmliches Ende“, habe der ÖVP-Korruptionsausschuss genommen, hielt der stellvertretende Neos-Klubobmann Nikolaus Scherak am Freitag fest. Die Neos haben ja nach einigem Ringen einer Verlängerung des Ausschusses zugestimmt, damit Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid noch einmal befragt werden kann. Doch dann konnten sich die Fraktionen partout auf keine Befragungstermine mehr einigen.

Und jetzt? Was tun, nachdem das alles ein „verheerendes Bild“ auf den österreichischen Parlamentarismus wirft?

Die Neos drängen auf eine ganze Reihe von Reformen, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik zurückzugewinnen: objektive Postenbesetzungen, das Informationsfreiheitsgesetz, einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt und ein schärferes und treffsicheres Korruptionsstrafrecht.

Die pinke Fraktionsführerin im U-Ausschuss, Stephanie Krisper, forderte auch einmal mehr öffentliche Ausschuss-Befragungen. Bisher kann die Öffentlichkeit ja nicht an den Ausschusssitzungen teilnehmen, sie werden auch nicht im TV oder online übertragen.

„Öffentliche Befragungen würden das Verhalten aller bisher massiv destruktiven Akteure verbessern. Dadurch könnte der U-Ausschuss seinem Auftrag gerecht werden, politische Verantwortung zu klären“, sagt Krisper.

„Absurde Forderung“

Scheitern würde das aber an einer „absurden Forderung“ der ÖVP. Diese will laut Krisper öffentlichen Befragungen nämlich nur zustimmen, wenn dafür die Wahrheitspflicht für Auskunftspersonen abgeschafft wird.

Auf KURIER-Nachfrage erklärten auch Mandatare anderer Fraktionen, das als türkise Verhandlungsposition verstanden zu haben.

Immerhin: Nationalratspräsident und Ausschuss-Vorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) hatte im April 2021 auf Puls4 erklärt: „Ich kann mir das deutsche Modell vorstellen. Bei uns hat jede Person, die Auskunftsperson ist, eine ungeheure Sorge, dort etwas Falsches zu sagen, weil sie dort unter Wahrheitspflicht steht.“ In Deutschland gebe es das nicht.

Im Gespräch mit dem KURIER hält nun der türkise Fraktionsführer im U-Ausschuss, Andreas Hanger, fest: „Eine Abschaffung der Wahrheitspflicht für Auskunftspersonen steht für mich nicht zur Debatte.“

Ist damit also der Weg frei für eine öffentliche Übertragung der Befragungen des Ausschusses?

So einfach ist es nicht.

Man könne sich öffentliche Ausschusssitzungen zwar prinzipiell vorstellen, erklärt Hanger, allerdings nur bei der Befragung von politisch exponierten Personen, die es gewöhnt sind, in der Öffentlichkeit zu stehen.

Außerdem müsse alledem eine Gesamtreform der Geschäftsordnung vorangehen. Hanger fordert etwa ein Informationsordnungsgesetz, das auch Sanktionen vorsieht. In anderen Worten: Wenn nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Akten weitergegeben werden, soll das strafbar sein. Auch die Position des Verfahrensrichters will Hanger gestärkt sehen. Dieser kann dem Vorsitzenden beispielsweise nur empfehlen, eine Frage zuzulassen, oder nicht. Stattdessen sollte laut Hanger die Entscheidung des Richters bindend sein.

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