Ist das gut für das Image des Parlaments oder der gelebten Demokratie? Natürlich nicht.
War es absehbar? Eigentlich schon.
Das unrühmliche Ende dieser Untersuchung hat sich seit geraumer Zeit abgezeichnet – und dazu haben viele Fraktionen und Teilnehmer ihren Beitrag geleistet.
Selbstverständlich hat der Nationalratspräsident wissentlich provoziert, indem er es sich als ranghöchster ÖVP-Politiker des Landes einfach nicht nehmen ließ, eine Untersuchung zu führen, bei der er allein schon aufgrund all seiner Parteijobs den Anschein einer maximalen Befangenheit erfüllt.
Und ja, auch diverse Protagonisten der Oppositionsparteien haben der Untersuchung bisweilen einen Bärendienst erwiesen: Da gab’s einzelne, die bei Befragungen einfach nicht auf Unterstellungen und Untergriffe verzichten wollten. Wieder andere haben den U-Ausschuss dazu missbraucht, ihre vorgefassten Meinungen zur Schau zu tragen und genüsslich zu wiederholen, während Zeugen im U-Ausschuss dem widersprachen.
In der gegenwärtigen Verfasstheit würde es dem Parlament gut anstehen, bei U-Ausschüssen eine Pause einzulegen und über Grundlegendes nachzudenken: Soll eine qualifizierte Mehrheit den Vorsitzenden vielleicht doch irgendwie abwählen können? Wie ausufernd kann und soll das zu untersuchende Thema im Ausschuss sein? Wann genau dürfen sich Auskunftspersonen entschlagen – und was gilt für Menschen, gegen die während des U-Ausschusses ermittelt wird?
Vielleicht kommt man zum Schluss: An der Verfahrensordnung liegt’s nicht, sie braucht keine Reform.
Irgendetwas muss aber geschehen. Denn der nächste Untersuchungsausschuss kommt bestimmt. Und wenn die Parlamentarier ihr Ruf irgendwie kümmert, dann sollte er nicht anders ablaufen, nein: Er muss es.
Kommentare