Was Türkis-Grün nach dem Kanzlerwechsel jetzt angehen muss
Mit der ökosozialen Steuerreform haben Volkspartei und Grüne einen großen Brocken ausverhandelt. Bei der Umsetzung hakt es noch.
Selbiges gilt für heikle Themen wie Sterbehilfe, Amtsgeheimnis oder Pflegereform und aktuell längst notwendige Maßnahmen wie die Verordnung zur 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz.
Der KURIER gibt einen Überblick über Baustellen von Türkis-Grün:
Klimabonus: Der regionale Klimabonus ist die Kompensation für die CO2-Steuer. Wer seinen Lebensmittelpunkt in Österreich hat, erhält vorab 100, 133, 167 oder 200 Euro im Jahr. Österreicher mit schlechter Öffi-Anbindung erhalten einen höheren Bonus. Wer in der Stadt wohnt und sprichwörtlich von der eigenen Haustür in die U-Bahn einsteigen kann, bekommt weniger. Soweit die Theorie.
Abwickeln muss die Auszahlung das Klimaschutzministerium, das allerdings nicht über die relevanten Daten verfügt – Wohnort, Kontonummer, usw. – und nun in Kooperation mit Finanzamt und Sozialversicherungen eine eigene Datenbank aufbauen möchte. Kosten- und Zeitfaktor? Ungewiss.
KV-Beiträge: Um niedrige Einkommen bis 2.500 Euro zu entlasten, will die Regierung die Krankenversicherungsbeiträge senken. Einer der Gründe dafür: Wer besonders wenig verdient, zahlt wenig bis gar keine Steuern (erst am 11.000 Euro Jahreseinkommen wird Lohnsteuer verrechnet). Er oder sie würde von einer Steuerreform also nicht profitieren. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen: Sie fallen für alle an. Sozialpartner und Sozialversicherungen protestieren gegen die mögliche Senkung: Ganze Lohnverrechnungssysteme müssten umprogrammiert werden, lautet eines der Argumente.
Es gibt auch verfassungsrechtliche Bedenken: Wer etwa aus zwei Arbeitsverhältnissen 1.500 Euro verdient, würde weniger KV-Beitrag bezahlen als jemand, der mit einem Job 3.000 Euro verdient. Im Gegensatz zum Finanzamt verfügen die Sozialversicherungen nicht über ein Konto, in dem die Einkommen der Beitragszahler zusammengeführt werden. Mögliche Lösung: Niedrige Einkommen könnte man auch über den bereits bestehenden SV-Bonus entlasten. Dieser ist an das Steuerkonto gebunden, das alle Einkommen einer Person kumuliert. Das wäre "wesentlich treffsicherer und ließe sich ohne Verwaltungsexzess umsetzen", sagt Wolfgang Panhölzl, Leiter der Abteilung Sozialversicherung in der AK. Laut KURIER-Informationen sind diesbezüglich alle Seiten gesprächsbereit.
Transparenz: Auf sich warten lässt das Informationsfreiheitsgesetz, also die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Der Gesetzesentwurf ging im Frühjahr in Begutachtung. Gemeinde, Länder, Städte und Ministerien brachten über 200 Stellungnahmen ein. Man nehme die Kritik ernst und führe laufend Gespräche, heißt aus dem Büro von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP).
Sterbehilfe: Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot des assistierten Suizids aufgehoben. Bis Anfang 2022 hat die Regierung Zeit, das Gesetz zu reparieren. Die Abgabefrist ist Mitte Oktober – also jetzt. Die Gespräche zwischen den Koalitionspartnern laufen. Das Worst-Case-Szenario: Assistierter Suizid ist erlaubt, aber nicht gesetzlich geregelt. Eine Einigung in den nächsten Tagen sei realistisch, heißt es aus Verhandlerkreisen. Man sei "sehr zuversichtlich", dass sich Begutachtung und Beschluss vor dem Jahreswechsel ausgehen.
Pflegereform: Das Regierungsprogramm sieht umfassende Maßnahmen für eine Reform des Pflegewesens vor – gleichwohl hat es bislang noch keinen Konvent bzw. kein Treffen zwischen Bund und Ländern gegeben, um eine größere Reform des Pflegesystems zu beginnen. Die letzte öffentlichkeitswirksame Aktion von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein war Mitte September die Präsentation des Projekts "Community Nurses", von denen es in 500 Gemeinden bald eine geben soll. Der Weg dorthin ist noch nicht ganz klar.
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