Nach Tod von Häftling: Justizbeamte bekommen noch heuer Bodycams

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Gewerkschaft ortet „Überlastung“ des Strafvollzugs, gegen zwölf Beamte wird ermittelt. Jahrelang wurde über den Einsatz von Bodycams diskutiert.

Der Kehlkopfbruch ist für den obduzierenden Gerichtsmediziner, Wolfgang Denk, die „am erheblichsten festgestellte Verletzung“. Sonst weist die Leiche des 30-jährigen Strafgefangenen noch einen Jochbein- und Kieferbruch sowie ein Schädel-Hirn-Trauma und Serienrippenbrüche auf.

Auch acht Wochen nach dem Tod eines Häftlings in der Justizanstalt Hirtenberg (NÖ), ist die exakte Todesursache immer noch nicht eruiert. "Aus derzeitiger Sicht ist davon auszugehen, dass das Zusammentreffen vieler Faktoren zum Ableben führte“, heißt es vonseiten des Gerichtsmediziners.

Was bislang bekannt ist: Der 30-Jährige, verurteilt wegen diverser Gewalt- und Drogendelikte, saß eine Haftstrafe in der Justizanstalt Krems-Stein ab. Dort hatte sich der psychische Zustand des Mannes im November 2025 rapide verschlechtert. Nach Angriffen gegen Justizwachebeamte wurde eine Psychose festgestellt und eine Verlegung nach Hirtenberg angeordnet, um den Mann auf der psychiatrischen Abteilung der nahen Klinik Baden entsprechend behandeln zu können.

Wegen seines aggressiven Verhaltens und der Gefährdungslage ordnete ein Psychiater am 2. Dezember 2025 eine Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum an. Der 30-Jährige hatte einen Mitinsassen gewürgt, randaliert, Haftinventar zerstört und war auf Justizbeamte losgegangen.

Erbitterter Kampf

Tags darauf lief die Situation völlig aus dem Ruder. Bei dem Versuch, den Häftling in die Klinik nach Baden zu überstellen, kam es zu einem erbitterten Kampf. Der 30-Jährige hatte den Haftraum unter Wasser gesetzt und mit Fäkalien verdreckt. Ein Einsatzteam rückte in Schutzanzügen und Einsatzschild an. Beim Öffnen des Haftraums sprang der Insasse von einem Tisch und griff die Beamten mit seinen Fäusten an. Wie aus dem Einsatzbericht zu entnehmen ist, stürzte der 30-Jährige im Gerangel und prallte mit dem Kopf auf dem Betonsockel des Bettes auf.

Defibrillator war defekt

Um ihm Handfesseln anzulegen, musste der Häftling niedergerungen werden. Die Beamten "fixierten“ seine Beine mit dem Teleskopeinsatzstock und legten ihm Fußfessel an. Danach habe man ihn in die Dusche getragen. Er leistete heftige Gegenwehr und schlug mit dem Kopf gegen die Fliesen und am Boden auf.

Er sei schließlich an Kopf, Oberkörper, Armen, Beinen und mit einer Halsklammer fixiert worden. Im Gefangenenbus sackte der 30-Jährige leblos zusammen. Der erste Defibrillator hatte eine Fehlfunktion, worauf ein zweites Gerät angelegt wurde. 15 Minuten nach der Alarmierung traf ein Notarzt ein – doch es war zu spät.

Familie erbost

Dass die Mutter des 30-jährigen gelernten Mechanikers durch einen Anruf der Justizanstalt Hirtenberg darüber informiert wurde, dass ihr Sohn an einem "Herz- bzw. Multiorganversagen“ verstorben ist, ist für die Familie nicht zu entschuldigen.

Ihr Anwalt, Strafrechtsexperte Gerhard Jarosch, setzt sich für absolute Transparenz und lückenlose Aufklärung des Falles ein. Es gehe darum festzustellen, ob es sich um ein Systemversagen oder grobes Fehlverhalten der Wachebeamten handelt. Gegen zwölf Justizbeamte wird ermittelt.

46-179764410

Strafrechtsexperte Gerhard Jarosch vertritt die Familie des toten Haftinsassen

Überlastung des Strafvollzugs

Für den obersten Justizgewerkschafter, Norbert Dürnberger, ist der Fall auch ein Beweis für die Überlastung des Strafvollzugs. Gerade was die Überstellung von verhaltensauffälligen Häftlingen in psychiatrische Abteilungen anbelangt, sieht Dürnberger dringend Handlungsbedarf. "Es gibt teils lange Vorlaufzeiten und überhaupt nur eingeschränkt die Möglichkeit, Insassen zu überstellen. Es dauert oft sehr lange, bis sie einen Platz bekommen“, so der Gewerkschafter.

Genau wegen solcher Gewaltexzesse und Amtshandlungen wie in Hirtenberg, wird seit Jahren vonseiten der Justiz über den Einsatz von Bodycams in Gefängnissen diskutiert.

Noch heuer soll ein Pilotprojekt starten: "Mit der Einführung der entsprechenden Rechtsgrundlage im Budgetbegleitgesetz 2025 wurden die notwendigen Vorarbeiten geleistet, um einen ersten Probebetrieb in ausgewählten Justizanstalten zu ermöglichen“, heißt es auf Anfrage des KURIER aus dem Justizministerium.

Keine Kameras in Hafträumen

Derzeit stehen der Justizwache noch keine flächendeckend eingeführten Bodycams zur Dokumentation von Amtshandlungen zur Verfügung. Das Projekt befinde sich aktuell aber in der Ausrollphase.

Viele Bereiche in Justizanstalten sind bereits videoüberwacht. "Aber nicht die Hafträume“, sagt Dürnberger. Daher gibt es auch keine Aufzeichnungen der Geschehnisse in Hirtenberg.

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