Thomas Schmid schweigt vor U-Ausschuss: Was das bedeutet
Thomas Schmid will Kronzeuge der Anklage werden. Vor der WKStA hat er seit Juni 2022 zu verschiedenen Vorwürfen gegen die ÖVP und das "System Kurz" ausgesagt. Diese Einvernahmen sind noch nicht abgeschlossen, sagte Schmid am Donnerstag vor dem Untersuchungsausschuss. Und deswegen verweigerte er den Abgeordneten jedwede Antwort.
Diese Aussageverweigerung ist rechtlich umstritten und hat politische Auswirkungen.
Das Protokoll von Schmids Einvernahme durch die WKStA wurde kürzlich publik. Es umfasst 454 Seiten und enthält schwer belastende Aussagen unter anderem gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka oder Reiche wie Siegfried Wolf und Rene Benko, die mit angeblich rechtswidrigen Methoden Steuern vermeiden wollten.
Die politischen Auswirkungen
Seit diese Aussagen öffentlich bekannt sind, tobt ein Krieg um die Glaubwürdigkeit von Thomas Schmid. Die betroffenen Personen bestreiten seine Vorwürfe, die ÖVP nennt Schmid einen Lügner, der Geschichten erfinde, um sich selbst zu retten.
Am Donnerstag hätte Schmid als Zeuge im Untersuchungsausschuss die Möglichkeit gehabt, seine vor der WKStA getätigten Aussagen zu wiederholen und somit unter Wahrheitspflicht zu veredeln. Er hätte deren Glaubwürdigkeit unterstreichen können.
Diese Chance hat Schmid ausgelassen. Seine Strategie vor dem U-Ausschuss war, pauschal jedwede Aussage zu verweigern, und auch harmlose Fragen nicht zu beantworten. Das gipfelte in der absurden Situation, dass Schmid nicht einmal seine eigene Unterschrift unter dem WKStA-Protokoll identifizieren wollte.
Auch konkrete Passagen aus dem WKStA-Protokoll bestätigte Schmid nicht unter Wahrheitspflicht.
Was das politisch bedeutet, liegt auf der Hand: Die ÖVP kann vorerst erleichtert aufatmen. Weitere negative Schlagzeilen blieben ihr erspart, außerdem kann sie ihre Strategie, Schmids Charakter anzuzweifeln, weiterführen.
Die anderen Parlamentsfraktionen reagierten am Donnerstag merkbar enttäuscht. Der Kronzeuge der Anklage hatte ausgelassen.
Rechtlich umstritten
Wer rechtlich auf dem Holzweg ist, wird der Bundesverwaltungsgerichtshof entscheiden. Der Untersuchungsausschuss ist der Ansicht, dass Schmid aussagen hätte müssen. Er hätte sich nur bei einzelnen Fragen entschlagen können, wenn die Gefahr bestand, dass er sich selbst belastet. Auch der Verfahrensrichter war der Ansicht, dass Schmids pauschale Verweigerung rechtlich nicht gedeckt ist. Der U-Ausschuss wird beim Verwaltungsgerichtshof beantragen, Schmid eine Beugestrafe aufzubrummen. Der Strafrahmen beträgt bis zu 10.000 Euro.
Das Höchstgericht hat das letzte Wort.
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