Umsetzung von Tempo 30 im Ort wird erleichtert

Umsetzung von Tempo 30 im Ort wird erleichtert
Gemeinden können ab dem Sommer einfacher Temporeduktionen umsetzen und Radarkontrollen durchführen.

65 Prozent der Österreicher sind gegen ein generelles Tempolimit von 30 km/h im Ortsgebiet. Das ergab eine aktuelle Umfrage des ÖAMTC. Doch davon sind Österreichs Gemeinden ohnehin weit entfernt. Selbst vor sensiblen Ortsbereichen, etwa Kindergärten und Pflegeeinrichtungen, war es bisher schwierig, eine Geschwindigkeitsbegrenzung umzusetzen. Die Gemeinde musste bei der Bezirkshauptmannschaft nachweisen, dass diese erforderlich ist. Dafür mussten ein Sachverständiger bestellt und ein aufwändiges Gutachten erstellt werden.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) sprach im Juli 2023 von einem "riesigen bürokratischen Aufwand" und übermittelte der ÖVP einen Gesetzesentwurf, der die Umsetzung von Geschwindigkeitsreduktionen erleichtern sollte. 

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Weniger 50er, mehr Überwachung

Am Mittwoch haben Gewessler und Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) die Einigung im Ministerrat präsentiert. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wird in zwei Punkten novelliert. Was ändert sich konkret?

  • Tempolimit senken: Künftig kann die zuständige Straßenbehörde in Orten die aktuelle Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einfacher senken, heißt es. Und zwar dann, wenn es sich um Bereiche mit besonderem Schutzbedürfnis handelt: Also vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen. Die Gemeinden müssen keinen Nachweis mehr erbringen, dass die Temporeduktion erforderlich ist. Es muss sich nur noch um eine geeignete Stelle handeln. Voraussetzung: Die Maßnahme muss zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere von Fußgängern oder Radfahrern geeignet sein.
     
  • Tempolimit kontrollieren: Auch bei der Überwachung von Tempolimits werden die Gemeinden gestärkt. Sie sollen künftig selbst, in Absprache mit dem Land, Radarkontrollen durchführen können. Bisher konnten die Gemeinden nur dann Radarkontrollen durchführen, wenn sie über einen eigenen Gemeindewachkörper verfügen.
     
  • Schulstraßen: Zudem erhalten Gemeinden die Möglichkeit, künftig sogenannte Schulstraßen einzurichten. In einer Schulstraße wird die Fahrbahn während der Unterrichtszeit für den regulären Autoverkehr gesperrt und stattdessen für die Kinder und Jugendlichen geöffnet. Bisher war die Bezirkshauptmannschaft für die Einrichtung von Schulstraßen zuständig.

Die StVO-Novelle geht nun für sechs Wochen in Begutachtung. Sie soll ab dem Sommer gelten.

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Gewessler: "Führt zu weniger Verkehrstoten"

Die Regierung kommt damit dem Wunsch einer breiten Initiative der Mobilitätsorganisation VCÖ, des Städtebundes sowie 283 Gemeinden und Städten nach. Diese hatte darauf verwiesen, dass 2022 in Österreich im Schnitt alle 20 Minuten ein Mensch bei einem Verkehrsunfall im Ortsgebiet verletzt wurde.

Gewessler zeigt sich erfreut: "Geringeres Tempo bedeutet mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität für die Menschen vor Ort. Es führt zu weniger Verkehrstoten, verursacht weniger klimaschädliche Emissionen und spart durch den geringeren Treibstoffverbrauch auch Geld." Viele würden in den Gemeinden und Städten spüren, wie Tempo 50 die Lebensqualität einschränkt, sagt Gewessler: "Es ist laut, dreckig und gefährlich." Wo man das Tempo senken könnte, würden die Städte und Gemeinden am besten wissen.

Karner betont, dass die Verkehrssicherheit eine ganz besondere Bedeutung habe: "Durch die vorliegende Novelle wird es für die Bürgermeister in Zukunft einfacher sein, maßgeschneiderte Lösungen vor Ort zu erarbeiten und umzusetzen." 2023 habe es 15.000 Unfälle mit 80 Toten auf Österreichs Gemeindestraßen gegeben, sagt der Innenminister. Es gehe nicht darum, Autofahrer zu schikanieren, sondern gezielt zu kontrollieren.

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