Strengere 3G-Regeln ab 15. August: Bei Genesenen wird nachjustiert

Strengere 3G-Regeln ab 15. August: Bei Genesenen wird nachjustiert
Genesene brauchen nur eine Impfung, aus "1/2" im Grünen Pass wird deshalb nun "1/1". Welche Alternativen es dazu gibt.

Ab 15. August gelten strengere 3G-Regeln: Erst ab dem zweiten Stich gilt man als geimpft und vollimmunisiert. Wer von einer Corona-Erkrankung genesen ist, braucht zusätzlich nur eine Impfung, wenn er die Gastronomie oder Veranstaltungen besuchen möchte. 

Im Grünen Pass bzw. am Impfzertifikat wird deshalb nachjustiert: Bisher steht dort bei Genesenen und ein Mal Geimpften "1/2" - was so wirkt, als würde noch eine Impfung fehlen. 

Ab 15. August soll in diesen Fällen "1/1" stehen, so wie bei der Impfung von Johnson & Johnson, wo auch nur ein Stich nötig ist, erklärt ELGA-Chef Franz Leisch im Ö1-Morgenjournal. 

Für Genesene gelten drei Alternativen zur neuen Schreibweise "1/1":

  1. Negativer Corona-Test (Achtung: teilweise wird ein PCR-Test verlangt).
  2. Genesungszertifikat plus Zertifikat der einmaligen Impfung.
  3. Nachweis über ausreichend neutralisierende Antikörper, der nicht älter sein darf als drei Monate. 

Laut aktueller Empfehlung soll man sich übrigens vier Wochen nach der Genesung impfen lassen. Wie viele von den 637.000 Genesenen in Österreich auch ein Mal geimpft sind, ist derzeit nicht bekannt, die ELGA will dies laut Ö1 jetzt berechnen. 

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