Wie viel der Grüne Pass gekostet hat

Eine Person hält ein Smartphone mit einem EU-konformen Zertifikat in der Hand.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein nahm in einer Anfragebeantwortung zur Entwicklung des Systems Stellung.

Die Entwicklung des Grünen Passes kostete 1,9 Millionen Euro. Das geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) an die Neos-Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff und Gerald Loacker hervor.

Der Großteil der Kosten entfiel mit 1,45 Millionen Euro auf auf die Entwicklung des EPI-Systems, das die Zertifikate zum Nachweis von Impfungen, Tests und überstandenen Covid-19-Infektionen bereitstellt. 300.000 Euro kostete das Projektmanagement der Elga GmbH, 180.000 Euro die Entwicklung der WebApp "GreenCheck".

Es wird jedoch betont, dass es sich vorerst um Schätzungen handelt, da die finalen Abrechnungen "naturgemäß" noch nicht vorlägen.

Österreichischer Weg

Mückstein beantwortete auch die Frage, warum sich das Gesundheitsministerium entschlossen hatte, nicht auf die EU-weite Lösung zu warten, sondern selbst etwas zu entwickeln: Österreich habe sich "dazu entschlossen, die EU-konformen Test-, Genesungs- und Impfzertifikate auch als Nachweise für den Zutritt zu bestimmten Settings/Veranstaltungen oder zur Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen zu verwenden", so Mückstein.

Zudem sei die entsprechende EU-Verordnung erst im Juli 2021 mit einer sechswöchigen Übergangsfrist in Kraft getreten. Da es aber das Ziel des Grünen Passes - oder wie er korrekt heißt: EU Digital COVID Certificate - ist, das Reisen im Sommer zu erleichtern, "musste frühzeitig mit der Umsetzung begonnen werden". Diese Vorgangsweise unterscheide sich nicht von der anderer Mitgliedstaaten, betonte der Minister.

Europäische Basis

Zur Frage, warum Österreich nicht auf bestehende, europäische Software-Angebote zurückgegriffen hat, schrieb Mückstein, die Inhalte der Zertifikate (sprich: die QR-Codes) würden auf EU-Ebene vorgegeben und in das Epidemiegesetz übernommen. Die WebApp "GreenCheck“ verwende auch "exakt jenen Prüf- bzw. Verifizierungsmechanismus, der im Rahmen der open source-Lösung auf europäischer Ebene entwickelt bzw. zur Verfügung gestellt wird".

Lediglich "die aus Sicht des Datenschutzes erforderliche eingeschränkte Auflösung des QR-Codes (text- und farbcodierte Präsentation des Verifizierungsergebnisses sowie das aus den nationalen Rechtsvorschriften resultierende Regelwerk für dessen Interpretation) und die für die Nutzung notwendige Oberfläche stellen Eigenentwicklungen dar, da diese Funktionalitäten von der europäischen open source-Lösung nicht abgedeckt werden", heißt es weiter.

Ein Smartphone und ein Dokument mit QR-Codes, die den „Grünen Pass“ darstellen.

Ein Smartphone mit einem Schildsymbol wird von zwei Händen gehalten.

Zwei Smartphones zeigen QR-Codes für digitale Zertifikate.

Ein Datenschutzhinweis mit einem Schildsymbol und dem Text „Ihre Daten bleiben in der App“.

Ein Smartphone scannt einen QR-Code auf einem EU-konformen Zertifikat.

Ein EU-konformes Zertifikat mit dem Namen Max Mustermann und einem QR-Code.

So sieht das fertige Zertifikat aus.

Datenschutz

Mückstein bezog auch Stellung dazu, warum die E-Card nicht in den Grünen Pass miteinbezogen wurde. Konzeptionell sei das "intendiert" gewesen, aufgrund geäußerter datenschutzrechtlicher Bedenken habe man aber davon abgesehen.

Umgekehrt sei eine Einbindung des Grünen Passes in die Elektronische Gesundheitsakte Elga augfrund des "sehr eingeschränkten Zugriffsregimes" auf die dort hinterlegten Gesundheitsdaten nicht infrage gekommen. Mückstein: "Mit der Umsetzung der COVID-19-Zertifikate in Form einer gesonderten Anwendung konnten die Hürden, die in massiven Änderungen des ELGA-Regelungsregime bestanden hätten, vermieden werden."

Generell sei die Entwicklung der WebApp "entsprechend dem aktuellsten Stand der Technik" erfolgt und "insbesondere" auch die daraus resultierenden Anforderungen an die Datensicherheit berücksichtigt. Dasselbe gelte für den Applikationsbetrieb und die Weiterentwicklung. Alle Datenschutz-Anforderungen, die im Vorfeld der gesetzlichen Regelung diskutiert wurden, seien umgesetzt worden.

Die Offenlegung des Quellcodes – soweit davon nicht urheberrechtlich geschützte Fremdsoftware betroffen ist – werde derzeit vorbereitet.

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