Streit um Aktenanlieferung: Finanzministerium zahlte 180.000 Euro für Gutachten

Es war ein Streit zwischen Finanzministerium und Opposition, den Bundespräsident Alexander Van der Bellen und der Verfassungsgerichtshof mit einer Exekution beendeten. Worum ging es? Die Opposition forderte im Rahmen des Ibiza-U-Ausschusses die Anlieferung sämtlicher eMail-Postfächer von zahlreichen Finanzministeriumsbeamten, die mit Ex-Generalsekretär Thomas Schmid zusammengearbeitet hatten.
Zwei Monate dauerte es, bis Blümel einer Anordnung des VfGH Folge leistete und dem Parlament Akten für den Ibiza-U-Ausschuss lieferte – allerdings erst nachdem der VfGH einen Exekutionsantrag für die Auslieferung gestellt hatte. Die rund 8.000 E-Mails wurden auf 65.000 Seiten ausgedruckt, in 204 Ordnern, und als geheim eingestuft.

Streit um Aktenlieferung eskalierte
Sieben Rechtsgutachten
Finanzminister Gernot Blümel ging davon aus, er dürfe aus Datenschutzgründen nicht sämtliche – also auch private – Daten und Korrespondenzen seiner Mitarbeiter anliefern. Die Rechtsfrage, die Blümel als juristisches Neuland bezeichnete, ließ sich der Finanzminister durch zahlreiche Gutachten abklären. Allerdings nützte das wenig, denn der VfGH entschied gegen die Rechtsansicht des Finanzministeriums. Der Finanzminister geriet nach dem Entscheid des VfGH unter Druck.
Blümels Verteidigungslinie lautete im Frühjahr so: Der Beweismittelantrag sei so allgemein formuliert worden, dass auch viele persönliche Daten wie Krankenstände von Beschäftigten im Finanzministerium und Geschäftsgeheimnisse Dritter geliefert hätten werden müssen. Deshalb habe er es als seine Pflicht empfunden, diese Rechte entsprechend dem Rechtsstaat zu schützen. Er sei „sehr sensibel“ vorgegangen, „um alle Rechte zu wahren“.

SPÖ-Abgeordneter Jan Krainer
180.000 Euro Honorar für Juristen
In einer parlamentarischen Anfrage wollte SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer nun wissen, welche Kosten durch die Aktenlieferung entstanden sind. In der Anfragebeantwortung, die dem KURIER vorliegt, gibt das Finanzministerium an, dass die Transportkosten 420 Euro betrugen. Für die Rechtsgutachten, die am Ende nichts nutzten, zahlte das Finanzministerium beachtliche 180.226 Euro.
Sieben verschiedene Gutachten ließ das Finanzministerium zu diesem Thema von diversen Rechtsexperten erstellen. Das teuerste Gutachten kostete 93.600 Euro. Die Rechtsanwaltskanzlei Binder-Grösswang erstellte ein Gutachten über „Die Rechtsmäßigkeit der Vorgehensweise des Bundesfinanzministeriums bei der internen Informationserhebung zur Entsprechung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs vom 3. März 2021“. Wenn man eine Rechtsanwaltsstunde mit rund 400 Euro Honorar ansetzt, dann wurden insgesamt 450 Stunden für die sieben Gutachten verrechnet.
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