Straches Spesen: Auch FPÖ-Wien droht rechtliches Ungemach

Straches Spesen:  Auch FPÖ-Wien droht rechtliches Ungemach
Laut Steuerexperten könnten sowohl Ex-FPÖ-Chef Strache als auch die FPÖ-Wien und deren Finanzreferent Gesetze gebrochen haben.

Das Ehepaar Strache hat in Summe mehr als 40.000 Euro monatlich erhalten. Zusätzlich zum öffentlichen Bezug als Spitzenpolitiker (Vizekanzler oder Klubobmann) hat die FPÖ ihrem Obmann üppige Spesenkonten im Bund, aber vor allem in Wien eingeräumt, einen Mietzuschuss von 2500 Euro und weitere Extras gewährt. Die Ehefrau bekam ein Salär zwischen 10.000 und 15.000 Euro monatlich als "ehrenamtliche" Tierschutzbeauftragte.

Damit könnten Heinz-Christian Strache und die Wiener FPÖ aus mehreren Gründen mit dem Gesetz und mit Steuervorschriften in Konflikt gekommen sein. Das sagen vom KURIER befragte Steuerrechtsexperten.

1. Abgabenhinterziehung

Wurden laufend Abgaben hinterzogen, was bei einem Minimum von vier Jahren der Fall ist, dann droht laut Paragraf 38 Finanzstrafgesetz eine Strafe. Die kann bis zu 1,5 Millionen Euro und einem Strafmaß von bis zu vier Jahren Haft betragen.

2. Unternehmensstrafrecht

Auch der FPÖ-Wien, die Strache 10.000 Euro monatlich an Spesen einräumte sowie 2500 Euro Mietzuschuss monatlich bezahlte, droht laut dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (Unternehmerstrafrecht) Ungemach.Hier könnte der FPÖ-Wien drohen, dass sie die dreifache Jahressubventionssumme zurückzahlen muss.

Auch FPÖ-Wien Chef Dominik Nepp könnte als ehemaliger Finanzreferent der Partei als Beschuldigter geführt werden, sollte es zu einem Verfahren kommen. 

3. Fördermittelverwendung

Eine nicht ordnungsgemäße Verwendung von Fördermitteln hat die Konsequenz der "Rückführung". Die Wiener Landesregierung könnte den Fall prüfen und die Fördermittel gegebenenfalls per Bescheid zurückfordern.

4. Straches Steuerausgleich

Sollte Heinz Christian Strache einen Steuerausgleich gemacht haben und die Spesen nicht angegeben haben, dann wären strafrechtliche Tatbestände wie beispielsweise Betrug zu prüfen.

Grundsätzlich ist für Dienstwagen, Berufskleidung usw. für jenen Teil Steuern zu bezahlen, der als Privatnutzung eingestuft wird.

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