Steuerreform: 3.000 Euro Firmengewinn für Mitarbeiter

Steuerreform: 3.000 Euro Firmengewinn für Mitarbeiter
Regierung sieht Arbeitnehmer mit Fünf-Milliarden-Entlastung als Haupt-Profiteure.

Die wirkliche Überraschung, die Aufstockung des Gesamtvolumens von 4,5 auf 6,5 Milliarden Euro (voll wirksam im Wahljahr 2022), hat die Bundesregierung selbst am Wochenende verlautbart. Neben vielen bekannten Punkten der Steuerreform sind zwischenzeitlich aber noch mehrere kleine Vorhaben dazu durchgesickert.

Interessant für alle Arbeitnehmer ist vor allem die große Tarifsenkung plus eine Lohnnebenkosten-Entlastung, in die der Löwenanteil des Gesamtvolumens fließt. Heute, Dienstag, präsentiert die Bundesregierung das große Ganze der Steuerreform. Ein Überblick:

- Gewinne an die Mitarbeiter Betriebe sollen in Zukunft die Möglichkeit bekommen, bis zu zehn Prozent ihres Gewinnes steuerfrei an Mitarbeiter auszuschütten. Gedeckelt ist die Gewinnbeteiligung aber mit 3000 Euro pro Person und Jahr. Derzeit gibt es eine analoge Regelung für die Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen selbst, etwa in Form von Aktien. Nun können sie direkt am Gewinn beteiligt werden, was wie eine Jahresprämie oder ein 15. Monatsgehalt zu sehen ist. Freilich sollen das die Betriebe freiwillig machen, sie werden nicht dazu verpflichtet.

- Die Körperschaftssteuer sinkt in zwei Schritten Nach Protest der Industrie gibt es jetzt auch die versprochene Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt). Sie sinkt im Wahljahr 2022 von 25 auf 23 Prozent, nach der Wahl dann auf 21 Prozent. Die SPÖ kritisiert das. Die Regierung beteilige sich damit am ruinösen internationalen Steuerwettbewerb nach unten.

 

- Bessere Abschreibungsmöglichkeit Bisher nicht wirklich bekannt war auch die Anhebung der Abschreibungsmöglichkeit für geringwertige Wirtschaftsgüter (z.B. Drucker, Scanner, Handys) von 400 auf 1000 Euro. Das bedeutet in der Praxis von Betrieben und Selbstständigen: Für Produkte, die nicht mehr als 1000 Euro kosten, können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sofort unter dem Titel „geringwertiges Wirtschaftsgut“ als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

- Ersten drei Tarifstufen sinken Bereits länger bekannt ist, dass die unteren drei Stufen der Lohn- und Einkommensteuer im Jahr 2021 sinken sollen (von 25, 32 und 42 Prozent auf 20, 30 und 40). Zuvor gibt es 2020 eine Entlastung für Kleinverdiener bei den Sozialversicherungsbeiträgen sowie für Kleinunternehmer durch großzügigere Pauschalierungen.

Von der Reduktion der Tarifstufen profitieren alle 4,5 Mio. Steuerzahler. Von der Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge profitieren auch all jene, die arbeiten und Sozialversicherungsabgaben berappen müssen, aber zu wenig verdienen, um steuerpflichtig zu sein.

- Ab 1.250 Euro doppelter Profit Im Einkommenssegment über 1250 Euro (brutto) werden laut Regierung die Steuerzahler sowohl von der Senkung der SV-Beiträge (bis zu einem gewissen Betrag) als auch von der Senkung der Lohnsteuer profitieren.

Das bedeutet: Bei einem Monatsbrutto von 1500 Euro beträgt die Entlastung rund 500 Euro im Jahr. Bei 3500 Euro Monatsbrutto steigt die Entlastung auf 1100 Euro jährlich. Die höchste Steuerentlastung macht laut früheren Berechnungen rund 1.580 Euro aus (ab Jahreseinkommen von 60.000 Euro).

 

- 75 Prozent für Arbeitnehmer Die Bundesregierung sagt, rund drei Viertel der Gesamtentlastung kommt über die Steuer- und SV-Reduktion Arbeitnehmern zugute. Das sind rund fünf Milliarden Euro, mit Familienbonus sogar 6,5 Milliarden (dann seien es sogar 78 Prozent).

Auch Bundeskanzler Sebastian Kurz verweist auf diesen Umstand, dass 75 Prozent des Volumens der arbeitenden Bevölkerung zugutekommt. Und sagt: „Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen werden besonders profitieren.“

WIFO-Chef Christoph Badelt zur Steuerreform

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