Der Generaldirektor des Staatsarchivs, Manfred Fink, verweist auf das im Jahr 2000 beschlossene Archivgesetz.
Darin heißt es im Paragraf 6, Absatz 3: "Das Schriftgut, das unmittelbar beim Bundespräsidenten, Bundeskanzler, Vizekanzler, bei einem Bundesminister oder Staatssekretär in Ausübung ihrer Funktion oder in deren Büros anfällt und nicht beim Nachfolger verbleiben soll, ist unverzüglich nach dem Ausscheiden aus der Funktion dem Österreichischen Staatsarchiv zu übergeben. Dieses Schriftgut ist vom Österreichischen Staatsarchiv bis zum Ablauf von 25 Jahren nach dem Ausscheiden aus der Funktion gesondert unter Verschluß und versiegelt aufzubewahren. In dieses Schriftgut darf, sofern bundesgesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur mit Zustimmung des seinerzeitigen Funktionsinhabers oder einer von ihm bestimmten Person Einsicht genommen werden. Ist keine Person bestimmt worden, so bedarf es im Falle des Ablebens des Funktionsinhabers der Zustimmung der unmittelbaren Nachkommen. Über jede Einsicht während dieser Frist sind genaue Aufzeichnungen zu führen."
Strenge bei der Einschau
Im Klartext und angewandt auf die aktuelle "Operation Reisswolf" bedeutet das: Ins Schriftgut aus dem Kabinett von Kanzler Kurz darf für die nächsten 25 Jahre nur Sebastian Kurz oder eine von ihm nominierte Vertrauensperson Einschau halten. Jede Einschau muss vom Staatsarchiv protokolliert werden. Erst nach 25 Jahren dürfen die Archivare das Material sichten und aufbereiten, damit es nach 30 Jahren der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann.
Fink sagt, es obliege dem Funktionsträger, also im konkreten Fall Sebastian Kurz und dessen Kabinettsmitarbeitern, zu entscheiden, was ins Archiv wandert, und was privat sei. Privates darf vernichtet werden. Dazu gibt es im Bundeskanzleramt einen eigenen, vorgeschriebenen Weg. Das bestätigte am Montag auch Kanzlerin Brigitte Bierlein: „Die Löschung bestimmter sensibler, nicht dem Bundesarchivgesetz unterliegender Daten entspricht der üblichen Praxis bei Regierungswechseln.“
Der Kurz-Mitarbeiter hatte den vorgeschriebenen Weg insofern verlassen, als er eine Drucker-Festplatte außer Haus zum Vernichten brachte.
Spielraum bei Inhalten
Bis dato sind von Sebastian Kurz gar keine Unterlagen ans Staatsarchiv überstellt worden. Fink: "Der Prozess ist im Laufen, bis jetzt ist nichts eingelangt. Aber es wird sicher etwas kommen, denn Kurz hat auf eine Neos-Frage geantwortet, dass er alles Nicht-Private an Staatsarchiv überstellen werde."
Das Gesetz lasse viel Spielraum bei der Frage, was privat ist und was nicht, meint Fink. "Es ist trotzdem besser, als es vor dem Jahr 2000 war, bevor das Gesetz in Kraft trat."
Üblicherweise sei die Schriftgut-Überstellung bei Regierungswechsel bisher laut Fink so erfolgt: "Wenn es einen Parteienwechsel gegeben hat, wurde überstellt, wenn der Nachfolger von der gleichen Partei war, wurde nicht überstellt." Christian Kern zum Beispiel habe bei seinem Ausscheiden Kabinettsschriftgut überstellt.
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