Der Name Berthold Felber verfolgt die SPÖ seit dem Tag, an dem entschieden worden ist, dass mit Hilfe einer Mitgliederbefragung die Frage des Parteivorsitzes und der Spitzenkandidatur bei der Wahl 2024 geklärt werden soll. Der 69-jährige Burgenländer war der erste gewesen, der sich damals als weiterer Kandidat neben Pamela Rendi-Wagner und Hans Peter Doskozil gemeldet hatte. Noch vor Andreas Babler.
70 weitere Kandidaten folgten
Danach folgten über 70 weitere Kandidaten, die aber alle wieder abgewunken haben, weil die Bundespartei eine Hürde von 30 Unterstützungserklärungen für eine Kandidatur eingezogen hatte. Berthold Felber beschwerte sich darüber und tauchte vor dem Bundesparteitag in Linz erneut auf, um zu bekräftigen, dass er gegen Hans Peter Doskozil und Andreas Babler antreten will.
Er nahm sogar den Weg nach Linz in Kauf, obwohl ihm klar sein musste, dass er zum Bundesparteitag nicht zugelassen wird.
Weil er keine Gastdelegiertenkarte hatte, wie ihm mitgeteilt worden ist. Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser musste sogar einschreiten, um ihm zu erklären dass er nicht teilnehmen darf. Das Statement von Berthold Felber wurde von der APA dann sogar zu einem Statement der Woche gemacht: "Ich bin 400 Kilometer hier hergefahren und fahre ich wieder nach Hause. So geht die SPÖ mit Parteimitgliedern um, die seit 52 Jahren Parteimitglied sind."
Kritik an der Auszählung
Beim Bundesparteitag wurde dann von der Leiterin der Wahlkommission, Michaela Grubesa, erklärt, dass ein dritter Kandidat nicht auf dem Wahlzettel aufscheinen wird. Bei der Verkündung des Wahlergebnisses wurden dann nur die Stimmen für Hans Peter Doskozil und Andreas Babler vorgelesen - damals noch in der verdrehten Version -, sowie fünf ungültige Stimmen. Da soll auf einem Zettel der Name "Felber" gestanden sein. "Diese Stimme als ungültig zu bewerten, macht die gegenständliche Wahl gleichfalls anfechtbar", heißt es dazu in dem Anwaltsschreiben.
Zwei Tage später gab es dann das richtige Ergebnis mit Babler als Sieger.
In der Anfechtung wird auch darauf verwiesen, dass es statutenwidrig gewesen sei, dass er dem Parteitag fernbleiben musste. Und es wird jener Punkt infrage gestellt, der auch in der SPÖ noch immer hinter vorgehaltener Hand diskutiert wird: Warum haben Parteimitarbeiter von sich aus nachgezählt und erst danach die Wahlkommission verständigt?
Rechtswidrig ausgezählt?
Zitat aus dem Anwaltsschreiben: "Anschließend wurden – wie bereits ausgeführt – die Wahlzettel in Wien nochmals – wiederum rechts- und statutenwidrig – durch Mitarbeiter der SPÖ Parteizentrale nachgezählt. Als diese zum Ergebnis kamen, dass die ursprüngliche Wahlauszählung durch die Wahlkommission nicht dem tatsächlichen Wahlergebnis entsprochen hat, ist die Leiterin der Wahlkommission nach Wien angereist. Diese hat in der Folge wiederum statuten- und rechtswidrig gänzlich ALLEIN eine Auszählung vorgenommen, ohne die anderen Mitglieder der Wahlkommission hinzuzuziehen."
Falls ein Schiedsgericht eingesetzt wird, verlangt Berthold Felber folgende Zeugen: Michaela Grubesa, die Leiterin der Wahlkommission, ihre Nachfolgerin Klaudia Frieben sowie alle Mitglieder der Wahlkommission. Sein Antrag lautet, dass ein Schiedsgericht der SPÖ die Wahl zum Bundesparteivorsitzenden aufheben soll. Wie die SPÖ-Zentrale damit umgehen wird, ist noch unklar. Insider geben dem Ansinnen von Berthold Felber aber wenig Chancen.
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