SPÖ kann nun Volksabstimmung erzwingen und Gesetze anfechten

Kern und Kaiser dürfen sich freuen
Der SPÖ-Sieg in Kärtnen hat auch Auswirkungen auf den Bund.

Man wagt es kaum auszusprechen – aber ausgerechnet auf den verschlafenen Bundesrat dürften spannende Zeiten zukommen.

Ursache dafür ist der Wahlerfolg der SPÖ in Kärnten. Mit drei roten Bundesräten aus Kärnten wächst die SPÖ-Fraktion in der Länderkammer des Parlaments auf ein Drittel der Sitze an, die SPÖ stellt 21 der 61 Mandatare. Damit sind bedeutende parlamentarische Rechte verbunden, wie der Parlamentarismus-Experte Werner Zögernitz dem KURIER erläutert.

Volksabstimmung Ein Drittel der Bundesräte hat das Recht, über Verfassungsänderungen eine Volksabstimmung zu verlangen (und zwar über jede Verfassungsänderung, über "grundlegende" ist sie sowieso verpflichtend).

Gesetze anfechten Ein Drittel der Bundesräte kann Gesetze beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Damit hat die SPÖ nun jenes Recht im Bundesrat erobert, das sie im Nationalrat mit nur 52 der 183 Abgeordneten verfehlte. Bei der früheren schwarz-blauen Koalition hielt die SPÖ im Nationalrat ein Drittel der Abgeordneten und brachte einige Gesetze zu Fall (z. B. die Ambulanzgebühr).

Veto gegen Länder-Beschränkung Wenn der Nationalrat Rechte der Bundesländer einschränken will, ist dafür eine Zustimmung von zwei Dritteln der Bundesräte erforderlich. Das bedeutet: Die SPÖ kann ein Veto gegen Einschränkungen von Länderrechten einlegen, und zwar nicht nur ein aufschiebendes, sondern ein absolutes. Ab sofort sitzt die SPÖ bei Materien, die Länder berühren, mit am Regierungstisch, eine türkis-schwarze Bundesstaatsreform ist ohne Zustimmung der SPÖ nicht möglich.

Am 22. April bei der Salzburg-Wahl ist nicht zu erwarten, dass die SPÖ ein Bundesrats-Mandat verliert. Die Stärkeposition bleibt ihr.

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