Zadić gegen Karner: Der Spionagefall Ott und seine Folgen

Zadić gegen Karner: Der Spionagefall Ott und seine Folgen
ÖVP-Innenminister Gerhard Karner hält ein schärferes Spionagegesetz ohne Bundestrojaner für nicht zielführend.

Es könnte sich um einen der größten Spionagefälle der Zweiten Republik handeln: Der ehemalige Verfassungsschützer Egisto Ott soll russische Geheimdienste jahrelang mit streng vertraulichen Informationen versorgt haben – unter anderem über Verfassungsschutzmitarbeiter. Ott wurde am Karfreitag in Kärnten verhaftet. Aber welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen einem Spion in Österreich überhaupt?

Derzeit bestimmt Paragraph 256 des Strafgesetzbuchs: „Wer zum Nachteil der Republik Österreich einen geheimen Nachrichtendienst einrichtet oder betreibt oder einen solchen Nachrichtendienst wie immer unterstützt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“ 

Heißt: Man darf in Österreich also nicht zum Nachteil Österreichs spionieren.

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