Eingesetzt werden kann der Ausschuss theoretisch heute, doch Christian Hafenecker (FPÖ), Nikolaus Scherak (Neos) und Kai Jan Krainer (SPÖ) halten November für realistisch. Der Grund: Das Parlament hat acht Wochen Zeit, über den Untersuchungsgegenstand zu entscheiden.
Sollte es Einwände seitens ÖVP und Grünen geben, könnten diese von der Opposition beim Verfassungsgerichtshof beeinsprucht werden. Das war beim Ibiza-Ausschuss der Fall – doch so weit wird es diesmal nicht kommen, denn dafür bräuchte es eine türkis-grüne Mehrheit.
Die grüne Ibiza-Fraktionsführerin Nina Tomaselli sagt zum KURIER: „Nach erster Begutachtung des Untersuchungsgegenstandes sehe ich keine Veranlassung, das zu beeinspruchen.“ Die Vorwürfe würden vielmehr eine „umfassende Aufklärung notwendig machen“. Die Kanzlerpartei will noch genau prüfen und ortet als Motiv ein „reines Anpatzen der ÖVP“. Stattfinden wird der Ausschuss jedenfalls, denn es braucht nur eine Minderheit, diesen einzusetzen.
Wann es mit den Befragungen losgehen wird – das hängt maßgeblich von der Aktenlieferung ab.
Ministerien haben vier – in begründeten Fällen acht – Wochen für die Lieferung Zeit. Die Ibiza-U-Ausschuss-Akten, die jetzt teils wieder verlangt sind, müssen vernichtet und neu angefordert werden.
Man höre, dass in den ÖVP-Ministerien die „Schredder“ bereits auf Hochtouren liefen und eMails gelöscht würden, so FPÖ-Mandatar Hafenecker im Beisein von Scherak und Krainer am Mittwoch. Die Zeit dränge also, zumal auch von Neuwahlen immer wieder die Rede sei.
Sollte es zu einer vorgezogenen Nationalratswahl kommen, ist das gleichzeitig das Ende des Ausschusses.
Den Vorsitz über den Ausschuss hat der Nationalratspräsident. Im nämlichen Fall ist dies Wolfgang Sobotka (ÖVP), der dem „ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss“ vorstehen soll. Dass er die Funktion nicht übernimmt und an die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) oder den Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer (FPÖ) abgeben wird, zeichnet sich laut KURIER-Recherchen derzeit nicht ab.
Wann immer der U-Ausschuss beginnen wird, er soll vier Themen umfassen:
- Beweisthema 1: „Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren“ Hier geht es um den Verdacht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, öffentliche Gelder seien für frisierte Umfragen zugunsten der türkisen ÖVP ausgegeben worden.
- Beweisthema 2: „Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes“ Hier will die Opposition u. a. die staatliche Beteiligungsgesellschaft ÖBAG oder Thomas Schmids Bestellung als deren Chef unter die Lupe nehmen. Dies war bereits im Ibiza-U-Ausschuss Thema.
- Beweisthema 3: „Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit“ Hier geht es um mögliche politische wie juristische Einflussnahme der ÖVP auf Ermittlungen gegen die Volkspartei.
- Beweisthema 4: „Begünstigung bei der Personalwahl“ Hier ist von „Maßschneidern von Ausschreibungen von Leitungsfunktionen auf parteipolitisch loyale KandidatInnen durch Mitglieder des ÖVP-Zusammenschlusses“ die Rede.
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