Sicherungshaft kommt laut Kurz fix

Sicherungshaft kommt laut Kurz fix
Das beinhalte auch das Schließen einer Gesetzeslücke, die es im Moment gebe.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hält an der im Regierungsprogramm vorgesehenen Einführung der Sicherungshaft fest. Personen, die schon ein Gewaltverbrechen begangen haben und eine Drohung aussprechen, sollen künftig in Sicherungshaft genommen werden können, auch wenn die Drohung allgemein formuliert oder nicht gegen eine Einzelperson gerichtet war - das sagte  Kurz am Montag anlässlich des Prozessbeginns gegen den Asylwerber, der in Dornbirn einen Sozialamtsleiter erstochen hat.

"Es gibt keine absolute Sicherheit, aber es gibt sehr wohl die Pflicht der Republik Österreich alles zu tun, dass es ein Maximum an Sicherheit gibt", sagte Kurz im Rahmen einer Pressekonferenz, bei der es eigentlich um den Start des 5G-Mobilfunknetzes von A1 ging. "Das beinhaltet auch das Schließen einer Gesetzeslücke, die wir im Moment haben. 15 andere europäische Länder haben diese Gesetzeslücke bereits geschlossen."

"Kein Massenphänomen"

Die Rede sei nicht von einem Massenphänomen, sondern davon, Personen in einzelnen notwendigen Fällen auf Anordnung eines Gerichts in Sicherungshaft nehmen zu können. "Wir haben uns im Regierungsprogramm auf die Sicherungshaft verständigt, sie wird auch kommen. Zuständig sind die Justizministerin und der Innenminister, die gemeinsam mit Experten die entsprechenden Vorschläge ausarbeiten werden."

Sicherungshaft kommt laut Kurz fix

Der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak kritisierte am Montag die Pläne: "Die von der Regierung so oft erwähnte Gesetzeslücke, die die Präventivhaft notwendig machen würde, existiert schlichtweg nicht." Der pinke Abgeordnete verwies darauf, dass bereits bei der Fremdenrechtsnovelle 2018 Änderungen auf Grundlage der EU-Richtlinie eingebaut worden seien: "Seitdem können Asylwerberinnen und Asylwerber, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellen, bereits während des Asylverfahrens in Schubhaft genommen werden. Das hätte auch im Fall Dornbirn zur Anwendung kommen können." Eine Präventivhaft im eigentlichen Sinn, "wie es die ÖVP und die FPÖ herbeifantasieren", als eigener Hafttatbestand sei - "abgesehen von der U-Haft" - auf Grundlage der Menschenrechte "nicht zulässig", so Scherak.

 

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