Sicherungshaft: Einsperren auf Verdacht – wie geht das?

Symbolbild
Eine EU-Richtlinie gibt den Rahmen vor, der Haftgrund hat in der Praxis aber seine Tücken.

Ein Mensch, der eine Straftat nur im Kopf hat, soll eingesperrt werden – präventiv, quasi auf Verdacht.

Das ist heikel, gerade in Österreich. In der Bundesverfassung wird die persönliche Freiheit stärker geschützt als in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). „Das Niveau müsste in Österreich gesenkt werden“, sagt Europarechtler Walter Obwexer.

Die ÖVP will das. Der Plan zu einer „Sicherungshaft zum Schutz der Allgemeinheit“, der mit der FPÖ entwickelt wurde, steht jetzt im Regierungspakt mit den Grünen.

15 andere Länder in der EU hätten die Sicherungshaft schon, argumentiert die ÖVP. Aber wie funktioniert das – und wie könnte ein österreichisches Modell aussehen?

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