Opfer und Täter seien sich über Jahrzehnte hinweg immer wieder begegnet. Soner Ö., als Sohn türkischer Eltern in Vorarlberg geboren, steht schon als Teenager mit dem Gesetz in Konflikt und bekommt es so mit dem damals noch als Polizist tätigen Alexander A. zu tun.
„Ein Beziehungsdrama“
Der sollte später auch das Aufenthaltsverbot gegen den Türken verhängen. „Das war für ihn existenzvernichtend. Es geht hier in Wahrheit um ein Beziehungsdrama“, sagt Harg. Als Soner Ö. 2019 – zehn Jahre nach seiner Abschiebung – als Asylwerber zurückkommt, kreuzen sich die Wege der zwei Männer erneut.
Wieder in Vorarlberg gerät der 34-Jährige mit dem inzwischen als Leiter der Sozialabteilung in Dornbirn tätigten Beamten über die Auszahlung der Grundsicherung in Streit.
Nach mehreren Vorsprechen in der Sache kommt Ö. letztlich mit einem Messer ins Büro von A. und sticht zu. Eine Tötungsabsicht bestreitet er bis heute. Für seinen Verteidiger hätte aber schon der Anfang dieser Geschichte nicht so geschrieben werden dürfen: „Aus unserer Sicht war dieses Aufenthaltsverbot klar rechtswidrig.“
Der Fall löste die Debatte über eine Sicherungshaft aus. Vorarlbergs VP-Landeshauptmann Markus Wallner ortete damals „eine Lücke im Recht“.
Dabei ist bis heute strittig, ob Ö. nach seinem Asylantrag, den er mit der Tötung von türkischen Soldaten in Syrien begründet haben soll, nicht in Haft genommen werden hätte können. Gegen ihn bestand nach wie vor ein Aufenthaltsverbot.
Das Land Vorarlberg verweigerte damals die Übernahme in die Grundversorgung. Da jedoch die Auflage, sich nur im Erstaufnahmezentrum Thalham aufzuhalten, gestrichen wurde, konnte Ö. dennoch zurückkehren. Darin sah Wallner ein Versäumnis des Innenministeriums, das zu der Zeit von Herbert Kickl (FPÖ) geführt wurde.
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