Schweinefleisch: Wie viel Tierwohl verträgt der Bauer?

Schweinefleisch: Wie viel Tierwohl verträgt der Bauer?
Schweinebauern müssen ihre Ställe nun schneller umbauen. Landwirte warnen: Geben heimische Bauern auf, müsse man mehr Fleisch und niedrigere Tierwohlstandards importieren.

Für Tierschützer war es eine Erfolgsmeldung, für Landwirte allerdings eine „Schweinerei“: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erklärte am Montag die 2022 beschlossene Novelle des Tierschutzgesetzes für verfassungswidrig. Sie regelte, dass ab 2040 keine Schweine mehr auf Vollspaltenböden gehalten werden. Also auf Betonböden mit Spalten, auf denen Tiere dicht gedrängt leben, hängen bleiben und sich verletzen können. In neuen Ställen ist der Einbau seit 2023 untersagt.

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Den VfGH stört die 17-jährige Übergangsfrist in bestehenden Ställen. Grund: Hier werte die Regierung den Investitionsschutz der Bauern stärker als den Tierschutz. Das Gesetz muss deshalb bis Mitte 2025 repariert werden. Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) hatte die Beschwerde eingebracht.

Wie geht es weiter? Welche neue Frist ist angebracht? Agrarminister Norbert Totschnig (ÖVP) und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) verweisen auf anstehende Gespräche. Schweinebauern und Branchenvertreter sind auf KURIER-Anfrage ratlos.

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