Insgesamt 15 Beschuldigte sind in den diversen, mit Schmids Chats verbundenen Causen mittlerweile unter Verdacht.
Besonders schwerwiegend ist dabei jener Themenkomplex, für den auch Karmasin vorerst 14 Tage in Untersuchungshaft verbringen muss. Gemeinsam mit ihrer früheren Mitarbeiterin Sabine Beinschab sowie einer dritten, dem Vernehmen nach ebenfalls geständigen Meinungsforscherin soll Karmasin bis ins Jahr 2021 Umfragen und Abrechnungen um mehrere zehntausend Euro manipuliert, Ausschreibungen umgangen und den Steuerzahler geschädigt haben: Der wahre Auftraggeber bzw. Nutznießer all der Umfragen – die ÖVP – soll verschleiert und die Rechnungen sollen vom Finanzministerium beglichen worden sein.
Die Tatsache, dass Schmid und ein Sprecher des früheren Kanzlers Kurz um diese Praxis, auch „Beinschab-Tool“ genannt, gewusst haben sollen, ist mit ein Grund, warum Schmid nun vorgeladen wurde.
Zuletzt hatte Schmid seinen Hauptwohnsitz nach Amsterdam verlegt und konnte sich damit formal einer Vorladung durch den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu den ÖVP-Malversationen entziehen.
Die Vorladung der WKStA konnte der frühere Kurz-Vertraute trotz allem nicht ignorieren. Wäre Schmid der Befragung ferngeblieben, hätte er damit möglicherweise einen internationalen Haftbefehl ausgelöst – immerhin gilt er als Beschuldigter.
Was hat Thomas Schmid nun am Montag vor den Staatsanwälten ausgesagt?
Laut dem KURIER vorliegenden Informationen dürfte der Erkenntnisgewinn überschaubar gewesen sein. Der Grund: Dem Vernehmen nach hat sich der frühere Kurz-Vertraute in vielen Fragen der Aussage enthalten. Dagegen ist auch nichts einzuwenden. Denn es ist das gute Recht von Beschuldigten, dass sie sich bei Einvernahmen nicht selbst belasten.
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