Satireportal klagt ÖVP-Mann Hanger wegen "harter Konkurrenz"

Satireportal klagt ÖVP-Mann Hanger wegen "harter Konkurrenz"
Die Tagespresse findet, dass der Politiker durch seine Zuspitzungen und Übertreibungen zur immer härteren Konkurrenz für andere Satiriker wird. Die Klage wird aus Inserateneinnahmen finanziert.

"Wer braucht noch Satiriker, wenn es einen Politiker gibt, der ganz zweifellos hervorragende Satire betreibt?" 

So steht es in der Klage, die das Satireportal Tagespresse gegen den ÖVP-Mandatar Andreas Hanger beim Handelsgericht Wien eingereicht hat. Klagsgrund: Unlauterer Wettbewerb. 

Hanger werde für das Satireportal zur "immer härteren Konkurrenz" und führe das Publikum in die Irre, indem er sich als Politiker geriere. 

Die Gerichtskosten werden, wie Tagespresse-Gründer Fritz Jergitsch gegenüber dem Standard erklärt, aus jenen Einnahmen gedeckt, die sein Satireportal für Inserate der Regierung über ein Werbenetzwerk erhalten hat.

Dabei handelt es sich laut Tagespresse um exakt 712,58 Euro. "Da wir diese Praxis immer kritisiert haben, wollen wir das Geld nicht behalten, sondern haben uns entschlossen, es an den rechtmäßigen Besitzer, den Steuerzahler, zurückzugeben." Die Kosten beim Handelsgericht dürften (bei einem Streitwert bis 35.000 Euro) 792 Euro betragen. 

Hanger müsste sich als Satiriker outen

In der Klage, verfasst von der Wiener Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner, wird erklärt, dass Hanger einen "Wettbewerbsvorteil" habe: "Wenn ein Marktteilnehmer das Publikum über Merkmale von zentraler Bedeutung irreführt, so ist dies jedenfalls wettbewerbsrechtlich relevant." 

Die klagende Partei wolle dem Beklagten nicht generell verbieten lassen, sich öffentlich zu äußern. Das Begehren ziele darauf ab, dass sich der Beklagte nur unter bestimmten Bedingungen äußert. So müsse er klarstellen, dass seine Äußerungen Satire seien und er selbst Satiriker sei. Der Wettbewerbsvorteil sei damit beseitigt und es sei wieder Gleichheit hergestellt. 

Zur Erklärung: Hanger ist Fraktionschef der ÖVP im Ibiza-U-Ausschuss. Er attackierte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die unter anderem gegen einige ÖVP-Politiker ermittelt, schon mehrmals heftig - sei es direkt im U-Ausschuss, bei eigens einberufenen Pressekonferenzen, wo er einzelne Staatsanwälte an den Pranger stellte, oder via Aussendungen. 

"Imitation von ernstgemeinten Pressemeldungen"

In der Klage werden einige dieser Aussendungen angeführt. "Bei den genannten Beispielen handelt es sich nach Ansicht der klagenden Partei um Publikationen im satirischen Sinne, das heißt, sie sind dazu geeignet, durch Zuspitzung, Ironie oder Übertreibung eine Persiflage der Realität herzustellen", wird erklärt.

Zugleich imitiere der Beklagte durch seine Publikationen ernst gemeinte Pressemeldungen, täusche also über ihren wahren Charakter. Weiters verweist die Tagespresse auf einige Tweets, die Hangers Aussagen mit Satire in Verbindung bringen.

Jergitsch rechnet laut Standard mit einem "Sieg auf ganzer Linie. Entweder wir bekommen im Gerichtssaal Recht. Oder die Klage wird abgewiesen, und das Steuergeld – sowie 79,42 Euro (das ist die Differenz aus den Gerichtskosten von 792 Euro und den Inserateneinnahmen von 712,58 Euro, Anm.), die auf uns gehen – wandert zurück in den öffentlichen Besitz."

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